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Übernommen werden Kosten für Schäden am Gebäude, Garagen und weiteren Nebengebäuden auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung angegeben sind. Auch alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, ist versichert – zum Beispiel Markisen, sanitäre Installationen und Heizungsanlagen. Auch Fliesen und fest verklebte Teppiche gehören dazu.
Die Versicherung leistet bei notwendigen Reparaturkosten, die nach einem Feuer, einem Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden anfallen. Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, können optional mit einer zusätzlichen Elementarversicherung abgedeckt werden.
Elementarbaustein im Wohngebäudeversicherungsvergleich
Möchten Sie Ihr Haus auch gegen Elementargefahren absichern, wählen Sie einfach den Filter „Naturgefahren (Elementar)” im Tarifvergleich aus. Dann werden Ihnen nur Tarife mit diesem Schutz angezeigt.
Oftmals zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen auch für entgangene Mieteinnahmen, wenn das Gebäude aufgrund eines Schadens vorübergehend nicht bewohnbar ist. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.
Versicherungsschutz bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen anpassen
Nehmen Sie Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus vor, melden Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung. Ansonsten besteht die Gefahr einer Unterversicherung des Gebäudes. Die Meldung solcher Maßnahmen gehört zudem zu den Obliegenheiten der Wohngebäudeversicherung. Kommt der Versicherungsnehmer diesen vertraglichen Pflichten nicht nach, riskiert er seinen Versicherungsschutz.