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Planen Sie An- oder Umbauten beziehungsweise Renovierungsarbeiten an Ihrem Haus, gibt es einige Punkte zu beachten.
Unter anderem sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung darüber in Kenntnis setzen. Führen diese Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen nämlich zu einer Wertsteigerung Ihres Hauses, reicht unter Umständen die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr aus. Passen Sie diese nicht an, gehen Sie das Risiko einer Unterversicherung ein. Das heißt konkret: Im Schadensfall ist die Versicherungssumme zu niedrig, sodass es zu Kürzungen der Leistung seitens der Versicherung kommt.
Ebenfalls sind Sie dazu verpflichtet, gefahrenerhöhende Umstände der Versicherung mitzuteilen. Darunter fällt neben Umbau- und Renovierungsmaßnahmen auch ein Leerstand. Sonst kann es sein, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistungen kürzt oder diese ganz ausbleiben.