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Darf die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?

Vermieter dürfen die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich auf ihre Mieter umlegen. Dies ist in § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Dort ist festgelegt, dass Kosten, die der Versicherung eines Gebäudes dienen, auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hierzu zählen auch die Kosten einer Wohngebäudeversicherung zum finanziellen Schutz bei Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden. Durch diese Absicherung profitieren ebenso Mieter von den Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei etwaigen Schäden.

Neben der Wohngebäudeversicherung können weitere Versicherungen auf Mieter umgelegt werden. Folgender Übersicht können Sie entnehmen, welche Versicherungen umgelegt bzw. nicht umgelegt werden dürfen.

Versicherungen, die umgelegt werden dürfen Versicherungen, die nicht umgelegt werden dürfen
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Öltank- und Glasversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Reparaturversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Umlage über die Nebenkostenabrechnung

Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden auf die Mieter über die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Damit Mieter verstehen, worum es sich bei jedem Posten in der Nebenkostenabrechnung handelt, müssen die Kosten zur Wohngebäudeversicherung genau aufgeführt werden. Die Bezeichnung “sonstige Nebenkosten” ist hier unzureichend, treffender ist es, die Wohngebäudeversicherung unter dem Begriff “Versicherung” aufzuführen. Eine detaillierte Auflistung des Beitrags sowie den dazugehörigen Leistungen ist allerdings nicht in der Nebenkostenabrechnung erforderlich, denn rechtlich steht es Mietern zu, auf Anfrage Belege der Wohngebäudeversicherung einzusehen.

Grundsätzlich wird der Beitrag zu den Nebenkosten auf alle Mieter im Gebäude aufgeteilt. Die Umlage kann nach unterschiedlichen Verteilerschlüsseln erfolgen:

  • Quadratmeter: Die Kosten werden prozentual anhand der Größe der vermieteten Fläche auf die Mieter verteilt. Das bedeutet, dass Mieter mit größeren Wohnungen einen höheren Anteil der Versicherungskosten tragen.
  • Personenzahl: In manchen Fällen kann die Verteilung auch nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen erfolgen.
  • Einheiten: In diesem Fall zahlt jede Wohneinheit, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der Bewohner, denselben Anteil.

Sofern dazu keine explizite Regelung im Mietvertrag aufgeführt ist, erfolgt die Auflistung der Kosten anteilig anhand der Quadratmeterzahl. Dies ist in § 556a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Es gibt keine generelle Höchstgrenze, bis zu welcher Höhe die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf Mieter übertragen werden können. Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten Vermieter dennoch verschiedene Tarife miteinander vergleichen, um einen Schutz zu einem passenden Preis-Leistungsverhältnis zu finden. Vermieter unterliegen damit dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor zu hohen Kosten der Wohngebäudeversicherung geschützt werden.

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