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Ob die Gebäudeversicherung auch Hotelkosten abdeckt, hängt vom gewählten Tarif ab. Häufig ist die Hotelunterbringung – für eine bestimmte Anzahl von Tagen und bis zu einem täglichen Maximalbetrag – mitversichert, wenn das versicherte Wohngebäude infolge eines Schadens nicht bewohnt werden kann.
Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Beispielsweise muss es für den Versicherungsnehmer unzumutbar sein, sich für längere Zeit in dem beschädigten Gebäude aufzuhalten. Außerdem muss der Schaden am Haus durch eine versicherte Gefahr verursacht worden sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Aufenthalt im Hotel. Ausgeschlossen sind hingegen Nebenkosten – wie Telefongebühren oder hinzugebuchtes Frühstück.
Mietausfall
Entgehen Ihnen infolge eines Schadens Mieteinnahmen, da Ihr Mieter nach einem Schaden die gemieteten Räume nicht bewohnen kann, übernimmt Ihr Versicherer den Mietausfall für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten.