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Schäden durch Vandalismus sind nicht in den Grundleistungen einer Wohngebäudeversicherung enthalten, da diese nur Schäden abdeckt, die ohne Einwirkung von Personen entstehen.
Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die Vandalismus- beziehungsweise Graffiti-Schäden einschließen. Sind solche Schäden als Zusatzschutz in einer Wohngebäudeversicherung enthalten, übernimmt diese im Schadensfall die Kosten.
Je nach Tarif wird jedoch unter Umständen nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe gezahlt oder der Versicherungsnehmer muss eine Selbstbeteiligung (zum Beispiel zehn Prozent der Schadenssumme) leisten. Was die einzelnen Tarife hierfür vorsehen, ist im Wohngebäudeversicherung-Rechner von CHECK24 unter „Besondere Leistungen” beim Punkt „Graffitischäden” zu sehen.
Vandalismus-Schäden melden
Einen Graffiti- oder sonstigen Vandalismus-Schaden muss der Versicherungsnehmer unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Bei einer Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer die Leistung verweigern.