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Das im Versicherungsschein festgesetzte Datum gilt als Versicherungsbeginn. Ab diesem Tag ist das Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung gegen die versicherten Gefahren und Schäden abgesichert.
Das Datum kann prinzipiell frei gewählt werden. Eine Rückdatierung ist jedoch nicht möglich. Der Versicherungsschutz kann also frühestens zum Abschlusszeitpunkt der Gebäudeversicherung bestehen – die nachträgliche Versicherung eines Schadens ist ausgeschlossen.
Umbrella-Deckung bei Versicherungswechsel
Sie möchten Ihre Versicherung wechseln, da ein anderer Anbieter bessere Leistungen bietet? Einige Versicherer bieten in solchen Fällen die sogenannte Umbrella-Deckung an. Das bedeutet, Sie profitieren bereits ab Antragstellung von den Mehrleistungen Ihrer neuen Versicherung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Erstprämie fristgerecht bezahlt wird. Dann sind auch Schäden versichert, die zwischen dem Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlung der Prämie entstehen.
Kundenberater fragen
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail weiter!