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Wenn Sie ein Haus kaufen und der Vorbesitzer eine Wohngebäudeversicherung besitzt, wird der Versicherungsvertrag automatisch auf Sie übertragen. Mit dem Erwerb des Hauses und der Übertragung der Wohngebäudeversicherung sind Sie automatisch in der Beitragszahlungspflicht.
Ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigung der Versicherung muss schriftlich erfolgen.
Die Ausnahme: Sie haben das Gebäude geerbt. In diesem Fall erlischt das Sonderkündigungsrecht.
Ratgeber für den Hauskauf
CHECK24 hat Ihnen zu diesem Thema einen übersichtlichen Ratgeber erstellt, der die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz nach dem Hauskauf beantwortet.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz nach einer Zwangsversteigerung aus?
Auch bei dem Erwerb durch eine Zwangsversteigerung geht der Versicherungsschutz der bestehenden Gebäudeversicherung auf Sie über. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei einem herkömmlichen Hauskauf.
Was müssen Sie tun, wenn Sie selbst Ihr Haus verkaufen?
Verkaufen Sie Ihr Haus, teilen Sie dies Ihrer Gebäudeversicherung mit. Nennen Sie auch die Kontaktdaten des neuen Eigentümers. Die Versicherungsgesellschaft wird sich daraufhin mit dem neuen Besitzer in Verbindung setzen. Der Vertrag geht auf den Erwerber des Gebäudes über.