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Beratungstermin vereinbaren 089 - 24 24 12 56whg@check24.deDie Leitungswasserversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, die aufgrund von ungewollt austretendem Leitungswasser entstehen. Sie greift bei Schäden, die beispielsweise durch geplatzte Wasserleitungen, poröse Dichtungen oder schadhafte Ventile verursacht werden.
Die Leitungswasserversicherung ist als Baustein der Wohngebäudeversicherung abschließbar. Neben Leitungswasserschäden zählt auch die Regulierung von Hochwasserschäden (Baustein Naturgefahren (Elementar)), Brandschäden (Baustein Feuer & Blitzschlag) sowie Sturm- und Hagelschäden (Baustein Sturm & Hagel) zum Versicherungsumfang.
Im Leistungsumfang der Leitungswasserversicherung ist sowohl die Ortung der undichten Installationen als auch deren Reparatur inbegriffen. Zudem kommt sie für die Trockenlegung und Sanierung von Durchnässungsschäden an Böden, Wänden sowie Decken auf.
Fugen-Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall von austretendem Leitungswasser aus einer undichten Fuge neben einer Duschwanne und der betroffenen angrenzenden Wand entschieden, dass Versicherer in diesem Fall leistungsfrei sind. Allerdings können die Versicherer selbst entscheiden, ob sie sich nach dem Urteil richten oder Schäden erstatten.
Für welche Schäden die Leitungswasserversicherung im Einzelnen aufkommt, hängt von den beschädigten Rohren und Armaturen ab. In jedem Fall versichert sind die in einem Gebäude installierten Zu- und Ableitungsrohre sowie Schläuche für die
Darüber hinaus sind auch Frostschäden an Heiz-, Warmwasser- und Badezimmervorrichtungen versichert. Zu diesen zählen - auch mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen:
Je nach Tarif werden zusätzlich die Kosten für Schäden an Zuleitungsrohren auf dem versicherten Grundstück, Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes (Baustein Ableitungsrohre auf und außerhalb des versicherten Grundstücks) sowie im Gebäude installierten Regenfallrohren erstattet. In leistungsstarken Tarifen können außerdem resultierende Nässeschäden aus Aquarien und Wasserbetten mitversichert werden.
Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen
Um Ihre Einrichtungsgegenstände zu versichern, ist der Abschluss einer Hausratversicherung nötig. Denn die Wohngebäudeversicherung deckt ausschließlich Schäden an fest verbauten Teilen des Hauses ab.
Die Leitungswasserversicherung greift nur, wenn aufgrund von defekten Rohren oder anderen Armaturen ungewollt Leitungswasser austritt. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch
Zu beachten ist außerdem, dass Leitungswasserschäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden, in der Regel nicht abgedeckt sind. Kommt es etwa zu Frostschäden an Zulaufrohren, weil Sie die Heizung in wenig benutzten Räumen nicht eingeschaltet haben, werden die entstehenden Kosten nicht übernommen.
Leitungswasserschäden können eine Vielzahl von Ursachen haben. Beispiele für typische Schäden sind:
In Deutschland werden mehr als 3.000 Leitungswasserschäden pro Tag gemeldet. Diese hohen Schadenszahlen führen dazu, dass Versicherer jährlich mehrere Milliarden Euro erstatten. Hierbei steigt die Höhe der übernommenen Kosten immer weiter an, während die Schadenszahl in etwa gleich bleibt. Grund dafür ist der steigende Wohlstand und damit einhergehend teurere Gebäude, die mit höheren Sanierungskosten verbunden sind.
Die folgende Grafik zeigt den Anstieg der regulierten Schäden:
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Im CHECK24 Wohngebäudeversicherungsvergleich sind bei manchen Versicherungsgesellschaften einzelne Grundgefahren wie Feuer & Blitzschlag versicherbar. Für gewöhnlich werden Leitungswasserschäden innerhalb der Grundgefahren „Feuer & Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm & Hagel” abgebildet. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 800 Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.