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Vor dem Vertragsabschluss einer Wohngebäudeversicherung informieren sich Gebäudeversicherer über die Gefahrumstände des Antragstellers, um potentielle Risiken möglichst genau einschätzen zu können. Daher müssen Versicherungsnehmer einige Antragsfragen beantworten und Angaben zu ihrem Wohngebäude tätigen.
Diese beziehen sich unter anderem auf die Eigenschaften des zu versichernden Gebäudes (unter anderem Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche) und die gewünschten Versicherungsleistungen. Häufig wird auch nach eventuellen Vorschäden gefragt. Weitere wichtige Angaben sind der gewünschte Beginn des Versicherungsschutzes sowie personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers.
Obliegenheitspflicht
Der Antragsteller ist angehalten, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Schon vermeintlich harmlose Verletzungen der Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Antragsfragen können zu einem Vertragsrücktritt des Versicherers und damit im Falle eines Schadens zu Leistungsfreiheit führen.
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