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Als Baujahr wird das Jahr bezeichnet, in dem ein Gebäude errichtet wurde. Erstreckt sich der Bau über mehrere Jahre, gilt das Jahr als Baujahr, in dem das Haus bezugsfertig wird.
Muss ein Gebäude im Schadensfall aufgrund von Zerstörung komplett neu errichtet werden, ändert sich damit auch das Baujahr. Aber auch nach Sanierungsmaßnahmen kann das Baujahr angepasst werden. Solche Maßnahmen ermöglichen häufig eine längere Nutzung des Gebäudes, sodass das Baujahr in der Regel entsprechend verjüngt wird.
Günstigere Beiträge nach Sanierungsmaßnahmen
Wurden an Ihrem Wohngebäude Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, geben Sie dies unbedingt im Wohngebäudeversicherung-Vergleich an. Dann können Sie bei vielen Tarifen von Rabatten profitieren.