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Baupreisindex

Der Baupreisindex gibt Auskunft über die Preisentwicklung von Neubauten und Instandhaltungsmaßnahmen im Baugewerbe. Er wird viermal pro Jahr vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Je nach Bauwerksart werden verschiedene Baupreisindizes herausgegeben. Das Statistische Bundesamt unterscheidet zwischen

  • Baupreisindizes für den Hochbau, dazu zählen verschiedene Gebäudetypen wie Wohn- oder Bürogebäude
  • Baupreisindizes für Einfamilienhäuser in Holzfertigbauweise 
  • Baupreisindizes für die Instandhaltung von Wohnhäusern
  • Baupreisindizes für Tiefbauten, beispielsweise Straßen oder Brücken

Um den Baupreisindex zu ermitteln, greift das Statistische Bundesamt auf 173 Bauleistungen und deren Kosten (ohne Umsatzsteuer) zurück. Denn: Baupreise von Gebäuden können aufgrund ihrer individuellen Bauweise in der Regel nicht direkt miteinander verglichen werden. Die Kosten für einzelne Bauleistungen, etwa für “Nichttragende Trennwände”, können jedoch besser gegenübergestellt werden. 
Anhand der Bauleistungspreise wird der Baupreisindex bezogen auf ein festgelegtes Basisjahr (derzeit 2015, Stand 2022) berechnet. Beispielsweise betrug der Baupreisindex für Neubauten von Wohngebäuden (keine Fertigbauweise) im vierten Quartal des Jahres 2022 154,7. Das bedeutet, dass der Baupreis im Vergleich zum Basisjahr 2015 um 54,7 Prozent gestiegen ist.

Baupreisindex versus Baukostenindex

Der Baupreisindex wird häufig mit dem Baukostenindex verwechselt. Mit dem Baupreisindex wird die Veränderung der Kaufpreise für Neubauten beziehungsweise Instandsetzungen dargestellt (vom Bauherren zu zahlen). Der Baukostenindex hingegen zeigt die Veränderung der Ausgaben von Bauunternehmen (beispielsweise für Materialien oder Löhne) auf.

Der Baupreisindex in der Wohngebäudeversicherung

Neben der Übersicht über die Veränderungen der Baupreise wird der Baupreisindex auch herangezogen, um Versicherungssummen für die Wohngebäudeversicherung zu bestimmen. 
Dies hat einen wichtigen Grund: Wurde ein Haus etwa bei einem Sturm zerstört, muss die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau eines gleichwertigen Hauses übernehmen. Um ein Haus, das zum Beispiel 2003 erbaut wurde, im Jahr 2022 wieder aufzubauen, muss jedoch mehr bezahlt werden als zur ursprünglichen Erbauungszeit. Dasselbe gilt für Reparaturen. Beispielsweise kostet die Reparatur einer beschädigten Hauswand wegen der Preissteigerung bei Material-, Energie- und Personalkosten heute mehr als noch vor wenigen Jahren. Deshalb darf die Versicherungssumme nicht nur den ursprünglichen Baupreis umfassen, sondern wird jährlich auf den aktuellen Gebäudewert angepasst.

Dies geschieht unter Zuhilfenahme der Baupreisindizes auf Basis des Werts 1914. Letzterer definiert, wie viele Goldmark ein Haus im Jahr 1914 wert gewesen wäre. Die Berechnungen der Wohngebäudeversicherer basieren auf diesem Jahr, da die Baupreise 1914 besonders gleichbleibend waren.

Der Wert 1914 wird so ermittelt: ursprünglicher Neubauwert / Baupreisindex mal 100.

Der aktuelle Gebäudewert berechnet sich mit dieser Formel: Wert 1914 x aktueller Baupreisindex / 100.

Dabei werden je nach Bauweise des Hauses die Indizes für Wohngebäude im Hochbau oder für Fertighäuser aus Holz verwendet. 

So wird der aktuelle Wert des im Jahr 2003 für 400.000 Euro erbauten Einfamilienhauses bestimmt:

Wert 1914: 400.000 / 1030,7 x 100 = 38.808,58 Goldmark
aktueller Neubauwert 38.808,58 x 1668,2 / 100 = 647.405 Euro

Die Berechnung zeigt, dass der Baupreis im Vergleich zum Jahr 2003 um knapp 247.000 Euro gestiegen ist. Um das Wohnhaus im Jahr 2022 wieder aufzubauen, müsste die Versicherung rund 647.405 Euro zahlen. Dies ist der Wert, den die Versicherungssumme mindestens umfassen sollte.

Außerdem wird der Baupreisindex vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zur Berechnung des gleitenden Neuwertfaktors verwendet, den viele Anbieter zur Festlegung ihrer Versicherungsbeiträge heranziehen. Der gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt nicht nur den Baupreisindex, sondern auch den Anstieg der Tariflöhne in der Baubranche. Denn bei einer Reparatur, dem häufigsten Leistungsfall der Wohngebäudeversicherung, machen die Lohnkosten einen besonders großen Teil der Gesamtkosten aus.

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