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Sogenannte Dekontaminationskosten können entstehen, wenn der Erdboden des Versicherungsgrundstücks oder eines angrenzenden Grundstücks infolge eines Schadens verschmutzt wurde und dieser gereinigt werden muss.
Die Kosten für eine behördlich angeordnete Dekontamination des verschmutzten Erdreichs können von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Dann werden die Ausgaben für die Untersuchung, die Reinigung und den Austausch der verunreinigten Erde sowie eventuelle Transportkosten zu einer Deponie bezahlt. Das Ziel ist es dabei, den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen.
Beispiel:
Die Feuerwehr muss einen Brand auf Ihrem Grundstück mit Schaum löschen. Über diesen sind Giftstoffe ins Erdreich gelangt. Die Erde muss daraufhin abgetragen und auf einer Deponie fachgerecht entsorgt werden. Die Gebäudeversicherung kommt für die Kosten auf.
Die Ausgaben, die bei einer Dekontamination des Versicherungsgrundstücks entstehen, werden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Tarife mit Dekontaminationskosten vergleichen
Ob und bis zu welcher Höhe ein Tarif für die Dekontaminationskosten aufkommt, können Sie im Wohngebäudeversicherung-Vergleich einsehen. Wählen Sie hierfür in den Tarifdetails einfach den Reiter „Leistungen im Schadensfall” aus.