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Als Erdsenkung bezeichnet man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens, die durch natürlich entstandene Hohlräume verursacht wird. Einstürzende Hohlräume, die als Folge früherer Bergbau-Arbeiten in manchen Regionen Deutschlands auftreten, zählen per Definition nicht als Erdsenkung.
Erdsenkungen gelten somit – wie Erdbeben – als Elementargefahr und gehören nicht zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung. Allerdings können sie im Rahmen einer Elementarversicherung hinzugefügt werden, um einen umfassenden Schutz bei Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gebäudes zu erhalten.
Meist treten Erdsenkungen in Gebieten auf, in denen der Erdboden reich an wasserlöslichem Gestein ist. Im Rahmen eines Zersetzungsprozesses entstehen dadurch natürliche Hohlräume, die zum Einsturz führen.