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Verkauft ein Versicherungsnehmer ein versichertes Gebäude oder überträgt er die Eigentumsrechte an jemand anderen, tritt der neue Eigentümer an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs – bei Immobilien gilt hierfür das Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Versicherungsnehmers.
Falls Sie ein Haus kaufen, haben Sie ab dem Moment der Grundbucheintragung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht der Versicherung, sofern bereits eine für das Gebäude vorhanden ist. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht, falls Sie das Gebäude geerbt haben.
Bei Hausverkauf Versicherung kontaktieren
Ihre Wohngebäudeversicherung sollte in jedem Fall über die Veräußerung des Versicherungsobjekts in Kenntnis gesetzt werden. Während des Eigentumsübergangs haften Veräußerer und Erwerber für den fälligen Versicherungsbeitrag der laufenden Versicherungsperiode als Gesamtschuldner.