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Als Mehrkosten bezeichnet man zusätzlich anfallende Kosten, um den Versicherungsschaden in vollem Umfang abzudecken. Diese basieren größtenteils auf dem Anstieg der
der beschädigten oder zerstörten Gebäudebestandteile. Ein anderes Beispiel für Mehrkosten sind unvermeidbare Extra-Investitionen infolge gesetzlicher Veränderungen im Vorfeld des Schadensfalls. Auch behördliche Auflagen – oft mit Blick auf den Denkmalschutz – können Mehrkosten verursachen.
Für Mehrkosten kommen Versicherer üblicherweise bis zu einer Obergrenze auf, die sich aus der Multiplikation des jeweils gültigen gleitenden Neuwertfaktors und der Versicherungssumme (Wert 1914) ergibt. Bis zu fünf Prozent dieses Wertes werden von der Wohngebäudeversicherung bei Mehrkosten zusätzlich übernommen.