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Als Mietausfall werden finanzielle Einbußen des Vermieters bezeichnet, die ihm durch das Ausbleiben der Mietzahlung anfallen. Er tritt oft ein, wenn im Schadensfall die vermietete Immobilie vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar wird und Mieter die Zahlung teilweise oder komplett einstellen. Schon bei Schäden an einer einzigen vermieteten Wohnung kann dieser Mietausfall erheblich sein. Ungleich dramatischer sind die Einbußen, wenn gleich ein komplettes Mehrfamilienhaus betroffen ist.
Eine Wohngebäudeversicherung kommt in solchen Fällen meist für den Mietausfall inklusive der laufenden Nebenkosten auf. Für welchen Zeitraum für Mietausfall geleistet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Für eine unbewohnte Wohnung entstehen Versicherten jedoch keine Ersatzansprüche, sofern kein Nachweis erbracht werden kann, dass zeitnah ein Mietverhältnis zustande gekommen wäre.