Beispiel: Kommt es zu einem Brand im Dachstuhl, weil sich im Kamin Ablagerungen von Rußpartikeln entzünden, zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden am Gebäude, wenn Ihr Tarif Nutzwärmeschäden einschließt.
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Als Nutzwärmeschäden werden Brandschäden durch Nutzgeräte – wie Kamine, Öfen, Gasherde, Mikrowellen, Bügeleisen – bezeichnet. Es handelt sich also um Schäden an Objekten, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt sind. Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung können Nutzwärmeschäden am Gebäude – je nach Tarif – mitversichert sein.
Beispiel: Kommt es zu einem Brand im Dachstuhl, weil sich im Kamin Ablagerungen von Rußpartikeln entzünden, zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden am Gebäude, wenn Ihr Tarif Nutzwärmeschäden einschließt.
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Eine günstige und leistungsstarke Wohngebäudeversicherung finden Sie mit dem CHECK24-Vergleichsrechner. Welche Tarife Nutzwärmeschäden mitversichern, sehen Sie im Detailvergleich auf einen Blick unter dem Punkt „Leistungen bei Feuer und Blitzschlag“.