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Versicherungsnehmer sind laut dem Versicherungsvertragsgesetz dazu verpflichtet, Schäden nach Möglichkeit abzuwenden oder zumindest zu mindern.
Schadenabwendungskosten sind die Kosten, die beim Versuch einer Schadenabwendung entstehen.
Beispiel: Sie versuchen einen drohenden Hochwasserschaden an Ihrem Haus zu verhindern, indem Sie eine Mauer aus Sandsäcken errichten.
Als Schadenminderungskosten werden die Ausgaben bezeichnet, die beim Versuch entstehen, einen Schaden zu mindern.
Beispiel: Durch einen schweren Sturm wird das Dach Ihres Hauses teilweise abgedeckt. Damit der Schaden am Gebäude nicht durch eindringendes Wasser noch größer wird, dichten Sie das Loch provisorisch ab.
Kostenübernahme für Maßnahmen zur Schadensminderung
Anfallende Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten des Versicherungsnehmers – etwa für Material und Arbeitszeit – muss die Wohngebäudeversicherung übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Schaden tatsächlich verhindert oder verringert werden konnte.