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Als Sicherheitsvorschriften werden Maßnahmen bezeichnet, durch die mögliche Schäden vermieden oder abgemildert werden können. Die genauen Sicherheitsvorschriften für Versicherungsnehmer sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung festgehalten.
Dazu zählt unter anderem, dass wasserführende Anlagen bei Nichtnutzung entleert und abgesperrt werden müssen, um Leitungswasserschäden zu vermeiden. Auch die allgemeine Instandhaltung und Wartung versicherter Gegenstände gehört zu den Sicherheitsvorschriften. Im Winter müssen Versicherungsnehmer Gebäude und Gebäudeteile zudem ausreichend beheizen.
Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern und kann im Schadensfall darüber entscheiden, ob die Versicherung für Schäden aufkommt oder sich auf Leistungsfreiheit beruft.