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Als Versicherungsort bezeichnet man in der Wohngebäudeversicherung das Grund- oder Flurstück, auf dem sich das versicherte Gebäude befindet. Der Versicherungsort grenzt also den räumlichen Bereich ab, für den eine Versicherung gilt. Das Versicherungsgrundstück zählt somit zu den versicherten Sachen einer Gebäudeversicherung.
Wenn sich mehrere Gebäude auf einem Grundstück befinden, dienen in der Regel Abgrenzungen – wie beispielsweise Einfriedungen – als Markierungen zur Aufteilung des Grundstücks.
Nebengebäude und andere Grundstücksbestandteile, die nicht zum versicherten Wohngebäude gehören, sich aber innerhalb des Versicherungsortes befinden, können zusätzlich in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem Carports, Gartenhäuser und Gartenbeleuchtungen.