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Bei einem Wertgutachten handelt es sich um die kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie zur Bestimmung ihres Verkehrswerts durch einen Gutachter. Es kann bei einer Wohngebäudeversicherung alternativ zum gleitenden Neuwert oder Wohnflächenmodell zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen werden.
Dabei unterscheidet man drei Verfahrensarten, die zur Wertermittlung einer Immobilie herangezogen werden:
Wertgutachten im Erb- und Scheidungsfall sowie Zwangsversteigerungen
Ein Wertgutachten ist außerdem auch dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Marktwert der Immobilie rechnen. Dies ist beispielsweise bei Erb- und Scheidungsfällen oder Zwangsversteigerungen der Fall.