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Beratungstermin vereinbaren 089 - 24 24 12 56whg@check24.deEine Wohngebäudeversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab und bietet Gebäudeeigentümern somit einen kaum zu entbehrenden finanziellen Schutz. Kommt es beispielsweise durch einen Brand zu einem Totalschaden, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Die Kostenerstattung hängt jedoch vom Versicherungswert ab beziehungsweise wie dieser bestimmt wird. Diese Wertermittlung ist enorm wichtig, damit Versicherungsnehmer im Schadensfall ausreichend versichert sind.
Das gängigste und praktischste Verfahren zur Bestimmung des Versicherungswertes beziehungsweise der Versicherungssumme bezieht sich auf den sogenannten gleitenden Neuwert. Der zentrale Aspekt bei diesem Wertermittlungs- und Entschädigungsverfahren ist der Wert 1914. Der 1914er Wert gibt an, was ein zu versicherndes Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte (daher auch Gebäudeversicherungswert/Versicherungssumme 1914).
Diese „feste”, jedoch fiktive Bezugsgröße wurde gewählt, weil in diesem Jahr die Baupreise stabil waren. Von dieser einheitlichen Grundlage aus werden der zeitgemäße Gebäudewert beziehungsweise die auszubezahlende Versicherungssumme sowie die Höhe der Prämie bestimmt. Dieses Wertermittlungsverfahren hat den Vorteil, sofern der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, dass die Versicherungssumme sich jährlich den steigenden Kosten anpasst.
Für die Berechnung des 1914er Wert für ein Ein- und Zweifamilienhaus finden folgende Aspekte Berücksichtigung (gilt auch für Reihenhäuser und Häuser in Hanglage):
Liegt der Wert 1914 nicht vor, kann der Versicherungskunde ihn selbst anhand eines Wertermittlungsbogens bestimmen. Außerdem akzeptieren die meisten Versicherer die Wertschätzung durch einen Bausachverständigen. Die Alternative ist, dass der Versicherte im Versicherungsantrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Versicherer diesen Betrag selbst umrechnet.
Da im Zuge dieses Wertermittlungsverfahrens der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles versichert ist (inklusive Konstruktions- und Planungskosten), spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer gleitenden Neuwertversicherung. Nachdem sich der ortsübliche Neubauwert heutzutage ständig ändert, passt die Assekuranz den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Hierzu nutzt der Versicherer den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor genannt) und den Baukostenindex.
Der gleitende Neuwertfaktor bezieht Gebäudewertsteigerungen in die Prämien- und Versicherungswertkalkulation mit ein beziehungsweise gibt an, um wie viel Mal ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Er setzt sich zusammen aus dem dem jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex (80 Prozent) und dem Tariflohnindex (20 Prozent) und wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet und seinen Mitgliedern zugänglich gemacht. Er ist unverbindlich, wird jedoch von den meisten Versicherern gemäß folgender Formel für die Prämienberechnung benutzt.
Prämie Wohngebäudeversicherung = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz
Der Beitragssatz (auch Prämiensatz) wird von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. Er kann zum Beispiel 0,55‰ betragen.
Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht. Liegt dieser Index und der Neubauwert des jeweiligen Baujahres vor, lässt sich alternativ hieraus der 1914er Wert für ein Gebäude mathematisch ermitteln. Die Formel hierfür lautet:
Wert 1914 = Neubauwert des jeweiligen Baujahres / Baukostenindex des jeweiligen Baujahres
Durch eine gleitende Neuwertversicherung wird gewährleistet, dass sich sowohl die Prämie als auch die auszubezahlende Versicherungssumme nach dem aktuellen, ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes richten. Im Falle eines Totalschadens erhält der Versicherte die gesamte Versicherungssumme, die es ihm ermöglicht, ein vergleichbares Gebäude zu bauen (Wiederaufbauwert). Die Versicherungssumme (gleitender Neuwertfaktor) liegt höher als der reine Wiederaufbauwert, da noch zusätzliche Kosten (z.B. Aufräumungskosten, Mietverlust) mitversichert sind.
Zudem wird so stets eine Unterversicherung vermieden. Sollte der Kunde jedoch sein Gebäude durch einen An- oder Ausbau aufwerten, muss er dies seiner Assekuranz umgehend melden. Daraufhin werden, der Wertsteigerung entsprechend, die Höhe des Beitrags und der Versicherungswert angepasst. Ein weiterer Vorteil: Liegt der Wert 1914 vor, lässt sich ein Versicherungsvergleich sehr einfach und schnell vornehmen.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen und eine neue Gebäudeversicherung abschließen wollen, finden Sie den Wert 1914 normalerweise im alten Versicherungsschein. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Wert einfach mithilfe von CHECK24 bestimmen. Mit dem 1914er Wert steht einem kostenlosen und unverbindlichen Wohngebäudeversicherung Preisvergleich nichts mehr im Weg.
Nach nur wenigen Eingaben zeigt Ihnen unser Online-Rechner umgehend passende Versicherungsangebote an. Die verschiedenen Angebote können Sie anhand der Beitragshöhe und des Leistungsumfangs vergleichen. Viele Preisvorteile und Extras sind möglich, zum Beispiel eine Elementarversicherung. Der gesamte CHECK24 Informations-, Vergleichs- und Beratungsservice kostet Sie keinen Cent.
Wichtig: Bewegliche Sachen (Hausrat), die sich im Gebäude befanden, können mit einer Hausratversicherung versichert werden.
CHECK24 hat Ihnen einen übersichtlichen Ratgeber erstellt, der Ihnen die wichtigsten Fragen zur Versicherungssituation beim Kauf eines Hauses beantwortet.