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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 09.10.2024
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung weist in mehreren Bereichen Lücken auf. Durch eine Zahnzusatzversicherung können Sie diese Versorgungslücken schließen.
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Zahnzusatzversicherung |
---|---|
Erstattung von 60 % der Kosten für Zahnersatz (Durch Bonusheft bis zu 75 %) | Erstattung von bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz |
Kostenerstattung anhand der Regelversorgung | Kostenerstattung über die Regelversorgung hinaus |
Keine höhere Erstattung bei hochwertigerer Versorgung | Kosten hochwertigerer Versorgung versichert |
Oft hoher Eigenanteil | Bei leistungsstarken Tarifen entfällt der Eigenanteil |
Professionelle Zahnreinigung oft nicht voll erstattungsfähig | Professionelle Zahnreinigung bis zu 100 % erstattungsfähig |
Keine Erstattung von Bleaching | Bleaching versicherbar |
Für Erwachsene handelt es sich hierbei um die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung. Zahnersatz ist oft teuer und der Festzuschuss der Krankenkasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab – besonders, wenn Sie eine hochwertigere Behandlung wünschen als durch die Regelversorgung vorgesehen.
Leistungen für Zahnersatz lassen sich auch in speziellen Zahnersatzversicherungen absichern. Diese Tarife sind etwas günstiger als klassische Zahnzusatzversicherungen, dafür entfallen Leistungen zur Zahnbehandlung beziehungsweise die professionelle Zahnreinigung. Sehr gute Tarife erstatten Ihnen mindestens 90 % der Kosten für Zahnersatz.
Viele Tarife übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Während die Krankenkasse beispielsweise Kunststoff-Füllungen nur für Vorderzähne im sichtbaren Bereich vorsieht, erstatten viele Zahnzusatzversicherungen die Kosten auch im Bereich der Backenzähne.
Zahnärzte empfehlen, ein- bis zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten mindestens einmal jährlich. Die Erstattung ist dabei meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr beschränkt. Allerdings gibt es auch Tarife, die für professionelle Zahnreinigungen uneingeschränkt leisten.
Bei etwa jedem zweiten Jugendlichen wird eine kostspielige Korrektur einer Zahn-/Kieferfehlstellung notwendig. Aber auch bei Erwachsenen kann der Gang zum Kieferorthopäden medizinisch notwendig sein. Für diesen Fall erstatten gute Zahnzusatzversicherungen bis zu 100 % der Kosten für Kieferorthopädie.
Bei einem Bleaching werden die Zähne durch einen chemischen Prozess aufgehellt. Obwohl es sich um eine rein kosmetische Behandlung handelt, bezuschussen mehrere Tarife die Kosten. Um eine langanhaltende Aufhellung der Zähne zu erzielen, sollte das Bleaching etwa alle 1 - 2 Jahre wiederholt werden. Die dabei entstehenden Kosten werden durch Ihre Zahnzusatzversicherung bezuschusst.
Obwohl die Leistungen der Zahnzusatzversicherung meist weit über der gesetzlichen Versorgung liegen, gibt es auch hier mögliche Einschränkungen.
Wie viel Sie für eine Zahnzusatzversicherung bezahlen müssen, hängt hauptsächlich vom Leistungsumfang des Tarifs sowie dem Alter der versicherten Person ab. Wer bereits Zähne verloren oder ersetzt hat, muss eventuell mit einem Risikozuschlag rechnen.
Zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung können weitere Krankenzusatzversicherungen sinnvoll sein, um Lücken in der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Durch die Tarife können Sie umfassenden Schutz erhalten. Beispielsweise für Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder stationäre Behandlungen im Krankenhaus.
Sechs wichtige Hinweise zu den Kosten einer Zahnzusatzversicherung
"Selber für künftige Zahnbehandlungen Geld zurückzulegen, kann eine Alternative sein. Leider haben solche Sparpläne aber auch ihre Schwächen. Der Zeitpunkt eines Zahnschadens und die damit verbundenen Kosten lassen sich nicht vorhersagen. Das gesparte Geld könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die unerwartet hohen Behandlungskosten zu decken. Was jedoch sicher ist: Tritt ein Zahnschaden auf, möchte man ihn umgehend und ohne Kompromisse behandeln lassen."
– Dirk Hilmer, CHECK24-Spezialist für Zahnzusatzversicherungen
Ergebnisse aus dem CHECK24-Vergleich für Zahnzusatzversicherungen. Alle Tarife beziehen sich auf eine 25 Jahre alte Person, ohne bereits verlorene oder ersetzte Zähne. Leistungsniveau aller Tarife in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnreinigung mindestens „gut“.
Grundlegend ist eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Personen jeden Alters sinnvoll, die sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen möchten. Besonders sinnvoll ist die Zusatzversicherung allerdings dann, wenn Sie in Zukunft im Falle einer Behandlung die bestmögliche Versorgung wünschen.
Deshalb hatten im Jahr 2021 bereits 17,8 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Quelle: PKV-Verband).
Allerdings sollten Sie Versicherungen nur abschließen, wenn die Zahlung der Beiträge kein finanzielles Problem für Sie darstellt.
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in der Regel angeben, ob Ihnen Zähne fehlen oder bereits ersetzt wurden. Außerdem fragen die Versicherer meist, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden oder eine Behandlung geplant ist.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen bei einem Antrag möglichst genau und wahrheitsgemäß. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Es gibt Tarife ohne Gesundheitsprüfung, bei denen Sie keine Fragen beantworten müssen. Allerdings zahlen auch solche Tarife in der Regel nicht für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen und angeratenen Behandlungen.
Ja, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Tarifs können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln. Dies sind in der Regel drei Monate zum Ende eines Jahres. Zusätzlich gilt oft eine Mindestvertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren.
Falls Ihre Versicherung die Beiträge unvorhergesehen erhöht, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach der Ankündigung einer Beitragserhöhung haben Sie 2 Monate Zeit, den Vertrag zu kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG).
Obwohl Sie durch einen Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung möglichst viele Vorteile ziehen möchten, kann ein unüberlegter Wechsel auch zu Nachteilen führen.
Obwohl die Beiträge steuerlich abgesetzt werden können, führt dies in er Regel nicht zu einer Senkung der Einkommenssteuer, da der Höchstbetrag (Arbeitnehmer & Beamte: 1.900 €, Selbstständige & Freiberufler: 2.800 €) in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
In der Regel ja, die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung erhöhen sich mit zunehmendem Alter. Der Grund dafür ist das steigende Risiko für Zahnerkrankungen und erforderliche Behandlungen. Viele Versicherungen passen ihre Beiträge entsprechend diesem erhöhten Risiko an.
Es gibt jedoch auch Tarife, bei denen die Beiträge durch das Bilden von Altersrückstellungen auch im Alter stabil gehalten werden. In der Regel sind diese Tarife von Beginn an etwas teurer. Mit unserem Vergleich finden Sie schnell und einfach entsprechende Angebote.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Was ist eine Leistungsbegrenzung?
Meist zahlt eine Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren die Behandlungskosten nur bis zu bestimmten Höchstsummen. In welchem Versicherungsjahr welche Erstattungsgrenze gilt, ist in der Leistungsbegrenzung geregelt. Viele Versicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten vier Jahren und leisten nach dem fünften Vertragsjahr unbegrenzt.
Welchen Vorteil hat der Abschluss bis zum 30.12.?
Ihre Zahnzusatzversicherung noch dieses Jahr abzuschließen kann sich richtig lohnen, denn einige Versicherer berechnen die Leistungsbegrenzungen nach dem Kalenderjahr. Schließen Sie mit Versicherungsbeginn 1. Dezember einen Vertrag ab, dann befinden Sie sich im Januar bereits im 2. Versicherungsjahr. Somit profitieren Sie im Leistungsfall direkt von höheren Erstattungssummen.
Den Versicherungsbeginn können Sie nach der Angabe Ihrer Adressdaten anpassen. Bitte beachten Sie, dass weiterhin Wartezeiten bis zum Leistungsanspruch gelten können.
Bis zu 1.650 € höhere Erstattung sichern!
Bei den Tarifen Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D, Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D und Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D erstattet Ihnen die Barmenia nächstes Jahr bereits bis zu 3.300 € an Leistungen (Leistungsstaffel Jahr 2). Bei Abschluss erst in 2025 werden nur bis zu 1.650 € erstattet (Leistungsstaffel Jahr 1). Spätester Versicherungsbeginn muss der 01.12.2024 sein.
Beispielrechnung:
Uns ist sehr wichtig, dass Sie bei CHECK24 immer den günstigsten Beitrag für Ihre Zahnzusatzversicherung erhalten.
Daher bieten wir Ihnen unsere CHECK24 Nirgendwo Günstiger Garantie an:
Sollten Sie nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über CHECK24.de bei einem anderen Versicherer einen günstigeren Preis erhalten, erstatten wir Ihnen die Beitragsdifferenz des ersten Vertragsjahres, maximal jedoch 250 €.
Unsere Garantiebedingungen:
Wenn Sie ein günstigeres Angebot außerhalb des Vergleiches der Zahnzusatzversicherung von CHECK24.de verbindlich angeboten bekommen haben, dann senden Sie bitte den vollständigen Antrag des anderen Versicherers an untenstehende Anschrift. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung mit an, damit wir Ihnen den Differenzbetrag auszahlen können. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH
Zahnzusatzschutz - Nirgendwo Günstiger Garantie
80251 München
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Beispielrechnung:
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