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In der Regel haben Sie kein Recht, die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung auszusetzen. Sollten Sie nach größeren unvorhergesehenen Ausgaben oder bei einer Arbeitslosigkeit die Beiträge einmal nicht zahlen können, sollten Sie dennoch bei Ihrer Versicherung anfragen. Unter Umständen erlaubt es Ihnen der Versicherer, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und später zu zahlen (zu stunden).
Ist eine Stundung der Beiträge nicht möglich, müssten Sie die Zahnzusatzversicherung fristgerecht kündigen. Damit würden Sie jedoch auch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Schließen Sie später einen neuen Vertrag ab, gelten die Wartezeiten für Leistungen von neuem. Dies gilt genauso für die Zahnstaffel, die in den ersten Jahren eines Vertrages bestimmte Höchstgrenzen für Erstattungen vorsieht. Daher sollten Sie bei einem finanziellen Engpass stets versuchen, die Beiträge trotzdem weiter zu zahlen oder sich mit dem Versicherer auf eine Stundung zu einigen.
Haben Sie Ihren Vertrag bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie auch gerne unsere Berater anrufen (Tel.: 089 - 24 24 12 77). Gemeinsam werden wir besprechen, welche Lösung für Sie am besten ist.
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