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Private Zahnzusatzversicherungen lassen sich nicht als Familienversicherung abschließen. Pro Familienmitglied ist eine Einzelversicherung notwendig.
Dabei ist von Vorteil, dass auf verschiedene Ansprüche eingegangen werden kann: Für Kinder und Jugendliche ist Kieferorthopädie wichtig, für Erwachsene Zahnersatz wie Brücken, Implantate oder Prothesen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für eine andere Person ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller in einem nahen Angehörigenverhältnis zu der zu versichernden Person steht. Als nahe Angehörige im Sinne von § 7 Pflegezeitgesetz oder § 15 Abgabenordnung gelten u. a.:
(Adoptiv-)Kinder, Ehegatte/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in, (Schwieger-)Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder.
Schließen Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, dann sind Sie der Versicherungsnehmer und Ihr Kind die versicherte Person. Bei Erreichung der Volljährigkeit kann Ihr Kind die Versicherung selbst übernehmen.
Bei Fragen zum Vertragsabschluss erreichen Sie uns telefonisch, – wir beraten Sie gerne: 089 - 24 24 12 77
Da vor Vertragsabschluss empfohlene Behandlungen meist nicht übernommen werden, sollten Eltern ihre Kinder frühzeitig versichern. Empfiehlt nämlich der Zahnarzt die Korrektur einer Fehlstellung, können die Kosten für diese Behandlung nicht mehr versichert werden. Schließen die Eltern erst nach der Diagnose einen Vertrag für Ihr Kind ab, würde die Versicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nicht übernehmen.
Nutzen Sie die Vorteile unseres Vergleichs für Zahnzusatzversicherungen, um die passende Versicherung für jedes Familienmitglied zu finden.
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