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Ist ein Zahnersatz geplant, wird Ihr Zahnarzt vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen. Der Heil- und Kostenplan beschreibt die geplante Maßnahme und gibt an, wie viel die Behandlung voraussichtlich kosten wird.
Den Heil- und Kostenplan müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, damit die Kasse den gesetzlichen Zuschuss festlegen kann. Nachdem die Kasse den Zuschuss bewilligt hat, haben Sie sechs Monate lang Zeit, die Behandlung durchführen zu lassen.
Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung, sollten Sie den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung auch bei Ihrer Versicherung einreichen. Diese wird dann festlegen, welche Kosten sie für den Zahnersatz übernimmt. Einige Versicherer schreiben sogar vor, dass ihnen der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Versicherung bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit benötigt, bevor Sie eine Rückmeldung erhalten.
Überblick: Erstattung von Kosten für Zahnersatz |
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Vor der Behandlung |
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Nach der Behandlung |
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I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan
Hier trägt der Zahnarzt mithilfe von Kürzeln in ein Zahnschema ein, welche Zahnschäden bestehen und wie diese behandelt werden sollen. Zudem muss der Arzt für jeden Zahnschaden die Regelversorgung angeben
Beispiele für Abkürzungen | |
e | bereits ersetzter Zahn |
f | fehlender Zahn |
A | Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) |
B | Brückenglied |
K | Krone |
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
II. Befunde für Festzuschüsse
Für jeden Befund gibt der Zahnarzt eine festgelegte Befundnummer an. Danach wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bestimmt.
III. Kostenplanung
Hier sind die voraussichtlichen Behandlungskosten aufgeführt: Dazu gehören das Honorar für den Zahnarzt sowie die Material- und Laborkosten für den Zahnersatz.
IV. Zuschussfestsetzung
Die Krankenkasse gibt hier an, welchen Zuschuss sie zahlt. Die Kasse berücksichtigt hier, ob der Patient einen Bonus für regelmäßige Zahnvorsorge erhält. Patientinnen und Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.
Für Patientinnen und Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten einen Festzuschuss von 100 Prozent, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.
V. Rechnungsbeträge
Nach der Behandlung trägt der Zahnarzt hier die tatsächlichen Kosten für sein Honorar sowie die Material- und Laborkosten ein. Daraus ergibt sich nach Abzug des gesetzlichen Zuschusses der Eigenanteil, den der Versicherte selbst zahlen muss. Außerdem wird hier vermerkt, wo der Zahnersatz hergestellt (Ort oder Land) und wann er beim Patienten eingesetzt wurde.
Download: Vordruck Heil- und Kostenplan der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Ist eine Behandlung geplant, welche über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht, erhalten Sie einen zweiten Teil des Heil- und Kostenplans. Hier listet der Zahnarzt noch einmal sämtliche Kosten der geplanten Behandlung, den Zuschuss der Krankenkasse sowie Ihren voraussichtlichen Eigenanteil auf.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Zahnarzt im unteren Abschnitt des Formulars zusätzlich die Kosten einer Regelversorgung aufführt – also einer medizinischen Grundversorgung, welche die Kasse in der Regel zur Hälfte zahlen würde.
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