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Übernimmt die Zahnzusatzversicherung kosmetische Behandlungen?

Nein. Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen keine rein kosmetischen Behandlungen. In der Regel müssen alle Behandlungen immer medizinisch notwendig sein.

Bei einer Fehlstellung der Zähne entscheidet der Tarif darüber, welche kieferorthopädischen Behandlungen bezahlt werden. In der Regel leisten alle Verträge bei ausgeprägten bis schweren Fehlstellungen. Leistungsstarke Verträge übernehmen auch Mehrkosten für Leistungen wie zusätzliche Röntgenbilder oder Speed-Brackets und leisten oft bei leichteren Fehlstellungen.

Behandlungen müssen medizinisch notwendig sein

Jede Behandlung muss dabei von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden als medizinisch notwendig eingestuft werden. Behandlungen, die man aus rein optischen Gründen durchführen lassen möchte, sind daher nicht versichert. Für solche Behandlungen zahlt weder die gesetzliche Krankenversicherung noch eine private Zahnzusatzversicherung.

Vereinzelte Ausnahme

Unter den Zahnzusatzversicherungen finden sie einige wenige Tarife, die für professionelle Zahnaufhellung (Bleaching) zahlen. Die Übernahme für diese Kostenübernahme ist jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt und decken nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Alle weiteren kosmetischen Behandlungen, wie zum Beispiel nicht medizinisch notwendige Veneers, werden nicht übernommen.

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