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Eine private Zahnzusatzversicherung können Sie grundsätzlich jederzeit abschließen. Behandlungen, die schon vor Abschluss geplant oder lediglich empfohlen waren, können bei den meisten Versicherern jedoch nicht mehr versichert werden. In wenigen Ausnahmefällen können angeratene Behandlungen mit Einschränkungen noch versichert werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall unsere Kundenberatung. Wir helfen Ihnen den bestmöglichen Tarif für Sie zu finden.
Einige Zahnzusatzversicherungen haben zudem Wartezeiten. Das heißt: In den ersten Monaten der Vertragslaufzeit übernimmt der Versicherer keine Behandlungskosten.
Tarife ohne WartezeitZahnzusatzversicherungen im TestRatgeber – Riss im Zahn