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Wo und wann reiche ich Rechnungen ein?

Um die Erstattung der Versicherung so schnell wie möglich zu erhalten, sollten Sie die Rechnung Ihres Zahnarztes zeitnah einreichen.

Rechnung einreichen mit CHECK24 Kundenkonto

Sie können uns Ihre Rechnung ganz unkompliziert online oder per App übermitteln und wir kümmern uns um den Rest. Folgen Sie einfach den folgenden Schritten:

  1. Loggen Sie sich online oder in der CHECK24 App in Ihrem Kundenkonto ein
  2. Wählen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung aus und klicken Sie auf den Button „Rechnung einreichen”
  3. Wählen Sie Ihre Fotos/Scans aus, die Sie übermitteln möchten

Rechnung einreichen ohne CHECK24 Kundenkonto

Sofern Sie kein CHECK24 Kundenkonto besitzen, können Sie Ihre Rechnungen und Dokumente per Email an zahn@check24.de senden. Um Ihre Dokumente so schnell wie möglich weiterleiten zu können, geben Sie bitte Ihre Antragsnummer/Angebotsnummer in der Betreffzeile an.

Um Ihre Rechnungen in Zukunft schneller einzureichen, können Sie Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung in ein bestehendes oder neues CHECK24 Kundenkonto übertragen. Einen Link dazu finden Sie in der Angebotsmail die Sie von uns erhalten haben. Alternativ können Sie uns eine kurze Email mit der Bitte nach einem neuen Link schreiben.

Ablauf der Erstattung

Bei einer Zahnarztrechnung müssen Sie Ihren Eigenanteil privat bezahlen. In der Regel haben Sie jedoch vor einer Bezahlung genug Zeit, auf die Erstattung durch die private Zahnzusatzversicherung zu warten. Welchen Anteil der Kosten die Versicherung übernimmt und wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt dabei von Ihrem Tarif ab.

Nach der abgeschlossenen Behandlung wird Ihnen Ihr Zahnarzt eine Rechnung über die Privatleistungen ausstellen. Diese Rechnung müssen Sie bei Ihrem Versicherer einreichen.
Die Kosten für die Grundversorgung wird der Arzt hingegen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Die Versicherung wird die Rechnung daraufhin prüfen und den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überweisen. Falls der Rechnungsbetrag höher sein sollte als bei einem vorher eingereichten Heil- und Kostenplan, wird die Versicherung jedoch vorher mit Ihrem Zahnarzt Rücksprache halten.

Im Normalfall erhalten Sie das Geld vom Versicherer innerhalb von zwei Wochen, sodass Sie den Rechnungsbetrag rechtzeitig begleichen können. Sie müssen dann nur Ihren Eigenanteil selbst bezahlen – je nach Vertrag und Behandlungskosten übernimmt die Versicherung auch sämtliche Kosten.
 

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