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Kann ich die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Die Zahnzusatzversicherung kann prinzipiell von den Steuern abgesetzt werden, sofern die Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird.

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge, welche Sie von den Steuern absetzen können. Unter den Vorsorgeaufwendungen versteht man die Vorsorge für die Rente, die Arbeitslosigkeit, für Krankheiten oder andere finanzielle und gesundheitliche Maßnahmen. Die Zahnzusatzversicherung gilt ebenfalls als Vorsorgeaufwendung und kann steuerlich abgesetzt werden.

Die Aufwendungen können jedoch nicht immer in voller Höhe abgesetzt werden, da es eine festgelegte Höchstgrenze gibt. Für Angestellte, Beamte, Rentner und Studierende beträgt die jährliche Höchstgrenze 1.900 Euro. Selbstständige haben eine höhere Grenze von 2.800 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe, sofern sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sind Sie verheiratet und beide als Angestellte tätig, beträgt Ihre Höchstgrenze somit 3.800 Euro.

Wenn die Höchstgrenze überschritten wird, können keine weiteren Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Da die Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls als Vorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden kann, ist die Höchstgrenze insbesondere bei Gutverdienern schnell erreicht.

Die Kosten für Zahnbehandlungen zählen nicht zu den absetzbaren Beiträgen und werden in den Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt. Sie können allerdings Selbstbeteiligungen zu medizinisch notwendigen Eingriffen unter dem Punkt “außergewöhnliche Belastung” in der Steuererklärung angeben. Wenn die zumutbare Belastung überschritten wird, können diese Beträge von den Steuern abgesetzt werden. Die zumutbare Belastung ist der Betrag, den ein Steuerpflichtiger selbst tragen muss, bevor außergewöhnliche Belastungen steuerlindernd berücksichtigt werden können. Die Belastungsgrenze hängt dabei von Ihrem Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab. Je nach Einkommenshöhe kann die zumutbare Belastung zwischen 1 Prozent und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte betragen. Um die Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen entsprechende Belege eingereicht werden.

Zahnzusatzversicherungsbeiträge in der Steuererklärung absetzen

Im Allgemeinen werden die Beiträge in der Steuererklärung unter dem Punkt “Anlage Vorsorgeaufwand” eingetragen. Dort gehören alle Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung rein. Für gesetzlich Krankenversicherte ist der Punkt in Zeile 22, für Privatversicherte in Zeile 27 zu finden.

Übersteigen die Aufwendungen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung die Höchstgrenze, können keine weiteren Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Dies sollten Sie unbedingt beachten, weil Kranken- und Pflegeversicherungen grundsätzlich zuerst berücksichtigt werden.

Dennoch kann es sich lohnen, alle Zusatzversicherungen anzugeben, weil immer noch die Chance besteht, dass ein Teil der Kosten von der zumutbaren Belastung abgesetzt werden kann. Wenn sich die Angaben nicht steuermindernd auswirken, ignoriert das Finanzamt diese einfach. Sie verlieren also nichts.

Zusätzlich können Sie Zahnarztkosten angeben, denn diese zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bestimmte Tarife übernehmen außerdem keine vollen Leistungen, sondern bezuschussen diese nur. Zum Beispiel übernehmen einige Tarife die Kosten für eine Zahnkrone nur zu 80 Prozent. Die Gesamtkosten einer Zahnkrone können bis zu 1.000 Euro betragen. Ihre Zahnzusatzversicherung würde in diesem Fall 800 Euro übernehmen. Den Eigenanteil von 200 Euro können Sie, sofern die zumutbare Belastung überschritten wird, in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Hierzu reicht bereits die Rechnung für die Zahnkrone als Nachweis. Rezepte und Belege sollten immer aufgehoben werden, wenn Sie diese selbst bezahlen müssen.

Wann sich das Absetzen der Beiträge lohnt

Die Höchstgrenze der zumutbaren Belastung ist abhängig von Ihrem Familienstand, Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder. Den genauen Betrag können Sie ganz einfach online beim bayrischen Finanzamt errechnen lassen.

Aus diesem Grund kann es sich lohnen, wenn Sie mehrere Behandlungen in einem Jahr bündeln, damit die zumutbaren Belastungen eher überschritten werden. Teilen Sie also mehrere Behandlungen, wenn möglich, nicht über mehrere Jahre auf.

Angestellte überschreiten die Höchstgrenze von 1.900 Euro sehr schnell, weil dafür bereits ein Bruttomonatseinkommen von 1.150 Euro ausreicht.

Lohnenswert ist das steuerliche Absetzen deshalb insbesondere für Studierende und Ehepaare. Studierende verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als Angestellte, wodurch ihre Krankenkassenbeiträge niedriger sind und sie die Höchstgrenze tendenziell nicht erreichen. Bei Ehepaaren addieren sich die Höchstgrenzen, also würden zwei Angestellte auf eine Höchstgrenze von 3.800 Euro kommen. Sind beide Geringverdiener, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Höchstgrenze nicht erreicht wird und sie die Zahnzusatzversicherungsbeiträge bei der Steuererklärung geltend machen können.

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