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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 14.10.2024
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, um sich vor hohen Kosten bei einer kieferorthopädischen Behandlung zu schützen. Denn etwa jedes zweite Kind hat eine Fehlstellung der Zähne, die kieferorthopädisch behandelt werden muss.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine solche Behandlung allerdings nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Und selbst dann erstattet die Krankenkasse lediglich 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Grundversorgung.
Auch für die Behandlung von Kreidezähnen ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Inzwischen ist bereits jedes Dritte 12-jährige Kind von diesem Zahnschmelzdefekt betroffen. Je nach Schweregrad können lebenslängliche Zahnarztbehandlungen notwendig sein (Quelle: AOK). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen.
Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen einen Großteil der Kosten für Behandlungen beim Kieferorthopäden – selbst bei leichten Fehlstellungen. Zudem sollte die Versicherung für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe) aufkommen.
Leistungen für Zahnersatz benötigen Kinder und Jugendliche hingegen meist noch nicht.
Wichtige Bausteine für Kinder
Kieferorthopädie |
Zahnbehandlung |
Zahnreinigung |
Zahnersatz |
---|---|---|---|
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Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern
Die gesetzliche Krankenkasse prüft, zu welcher von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) die Fehlstellung bei einem Kind zählt. Ab einem Schweregrad von KIG 3 leistet die gesetzliche Krankenversicherung für eine medizinische Grundversorgung, für leichte Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 werden hingegen keine Kosten übernommen.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)
KIG-Stufen |
Leistung der GKV |
|
---|---|---|
KIG 1 |
Leichte Fehlstellung |
|
KIG 2 |
Fehlstellung |
|
KIG 3 |
Ausgeprägte Fehlstellung |
|
KIG 4 |
Stark ausgeprägte Fehlstellung |
|
KIG 5 |
Extrem stark ausgeprägte Fehlstellung |
|
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte daher in jedem Fall ausgezeichnete Leistungen bei den häufigen Fehlstellungen der Gruppen KIG 3 bis 5 bieten. Hier sollte der Tarif möglichst Mehrkosten für hochwertige Therapien zahlen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Hierzu zählen etwa
Wer zudem leichtere Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 korrigieren lassen möchte, sollte darauf achten, dass der ausgewählte Tarif auch hierfür leistet.
Leistungen für Zahnbehandlungen bei Kindern
Zahnbehandlungen können bereits bei Kleinkindern notwendig sein. Nuckelt ein Kind zum Beispiel zu häufig an Saugflaschen mit Milch oder Säften, können einzelne Milchzähne von Karies befallen werden. Dies sollte ein Zahnarzt rechtzeitig behandeln. Ansonsten besteht die Gefahr, dass vorzeitig ausfallende Zähne Fehlstellungen verursachen oder Kariesbakterien auf bleibende Zähne übertragen werden.
Sollte eine Füllung notwendig sein, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur für eine Füllung mit Amalgam. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung bezuschusst hingegen auch hochwertigere Materialien wie etwa bei einer Kunststoff-Füllung. Zudem übernimmt sie medizinisch notwendige Parodontose- oder Wurzelbehandlungen – selbst wenn die Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können.
Bei jeder notwendigen Zahnbehandlung gilt: Eine private Zahnzusatzversicherung gewährleistet, dass Ihr Kind die beste Behandlung erhält, ohne dass Sie Angst vor hohen Zuzahlungen haben müssten.
Leistungen für Zahnreinigung bei Kindern
Auch bei Kindern und Jugendlichen macht eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung Sinn, um Karies und Parodontose vorzubeugen. Bei einer professionellen Zahnreinigung entfernt ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker harte Beläge wie etwa Zahnstein oder weiche Ablagerungen wie Plaque. Besonders für Kinder mit Zahnspangen ist eine solche Zahnreinigung zu empfehlen. Daher sollten gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder auch den Großteil der Kosten für regelmäßige Zahnreinigungen übernehmen – meist leisten die Tarife bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
In einigen Fällen raten Zahnärzte, bei Kindern die Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne – die sogenannten Fissuren – zu versiegeln. Die Fissurenversiegelung soll Karies an diesen schwer zu reinigenden Stellen verhindern und dadurch die Zähne schützen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten jedoch nur für die großen bleibenden Backenzähne. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen zahlen hingegen auch dann, wenn die vorderen Backenzähne – die acht Prämolaren – versiegelt werden sollen.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist für Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren sinnvoll. Dann hat sich das Milchzahngebiss in der Regel schon vollständig entwickelt und kieferorthopädische Behandlungen stehen noch nicht an.
Sie sollten jedoch nicht allzu lange warten, wenn Sie für Ihr Kind eine Police abschließen möchten. Denn kieferorthopädische Behandlungen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung angeraten wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellt, lässt sich diese Behandlung daher nicht mehr versichern.
Um die passende Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind zu finden, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Achten Sie vor allem darauf, dass die Versicherung gute Leistungen im Bereich Kieferorthopädie bietet.
Im kostenlosen Zahnzusatzversicherung-Vergleich von CHECK24 können Sie die Leistungen der einzelnen Tarife in kürzester Zeit miteinander vergleichen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Ergebnisse zu filtern, um etwa nur Tarife mit guten kieferorthopädischen Leistungen oder Tarife ohne Wartezeit miteinander zu vergleichen.
Sie können uns auch gerne kostenfrei und unverbindlich anrufen. Unsere Kundenberater kennen sich mit allen erhältlichen Zahnzusatz-Tarifen sehr gut aus.
Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, kann das Kind den Vertrag in der Regel später übernehmen. Bei manchen Versicherern gelten Kindertarife bis zum Alter von 18 Jahren, bei anderen bis 21.
Um weiterhin Versicherungsschutz für Ihr Kind zu gewährleisten haben Sie drei Möglichkeiten.
Vertrag weiterlaufen lassen
In diesem Fall übernimmt Ihr Kind den Vertrag nicht, sondern er bleibt einfach bestehen. Dies stellt die bequemste Methode dar, da für Sie erstmal kein Mehraufwand entsteht.
Versicherungsnehmer wechseln
Dazu muss Ihr Kind volljährig sein und den Vertrag selbst als Versicherungsnehmer weiterführen. Um einen Wechsel des Versicherungsnehmers durchzuführen, müssen Sie die Versicherung informieren. Wenn Sie möchten, können Sie die Versicherungsbeiträge trotzdem weiterhin für Ihr Kind bezahlen.
Vertrag neu abschließen
Viele Tarife für Kinder, die Leistungen für Kieferorthopädie beinhalten, sind für Erwachsene recht teuer. Oft ist es besser den bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen sobald der Kindertarif nicht mehr greift. Diese Variante ist in den meisten Fällen zu empfehlen.
Haben Sie den Vertrag bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie uns auch einfach anrufen. Unsere Experten beraten Sie gerne und übernehmen für Sie den Schriftwechsel mit der Versicherungsgesellschaft.
Sie erreichen uns Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr unter der 089 – 24 24 12 77
Sie möchten sich genauer darüber informieren, wie die Zähne Ihres Kindes möglichst gesund bleiben? In den CHECK24-Ratgebern finden Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Zahngesundheit bei Kindern.
Vom richtigen Zähneputzen bis zum ersten Besuch beim Zahnarzt: Wir geben Ihnen Tipps, wie Ihr Kind mit möglichst gesunden Zähnen aufwächst.
Sollte sich Ihr Kind einmal beim Herumtoben oder Spielen am Zahn verletzen, sagen wir Ihnen, wie Sie sich bei einem Zahnunfall am besten verhalten.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Beispielrechnung:
Beispielrechnung:
Gesamtersparnis: 33,63 € pro Monat oder 96 %
Quelle: CHECK24 Zahnzusatzversicherung-Vergleich, 05/2024
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
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