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Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt in den ersten Vertragsjahren die Behandlungskosten meist nur bis zu bestimmten Höchstsummen. In welchem Versicherungsjahr welche Erstattungsgrenze gilt, ist in der sogenannten Leistungsbegrenzung geregelt.
Viele Versicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten vier Jahren und leisten nach dem fünften Vertragsjahr unbegrenzt. Meist gelten diese Grenzen für sämtliche Leistungen. Manche Versicherer haben auch für die einzelnen Tarifbausteine – etwa Zahnersatz oder Kieferorthopädie – unterschiedliche Erstattungsgrenzen.
Tipp:
Einige Versicherer berechnen die Leistungsbegrenzung nach dem Kalenderjahr. Bei diesen Versicherern können Sie sich gegen Jahresende höhere Erstattungen sichern: Schließen Sie spätestens zum 1. Dezember einen Vertrag ab, gelten dann ab Januar bereits die maximalen Erstattungen des zweiten Versicherungsjahres.
Beispiel für eine Leistungsbegrenzung
Versicherungsjahr |
Maximale Erstattung |
Bis zum 1. Versicherungsjahr |
1.000 Euro |
Bis zum 2. Versicherungsjahr |
2.000 Euro |
Bis zum 3. Versicherungsjahr |
3.000 Euro |
Bis zum 4. Versicherungsjahr |
4.000 Euro |
Ab dem 5. Versicherungsjahr |
unbegrenzt |
Möchten Sie möglichst schnell einen hohen Versicherungsschutz, sollten Sie daher einen Tarif wählen, der bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen vorsieht.
Tipp:
Haben Sie fehlende Zähne oder bereits Zahnersatz, sollten Sie die Leistungsbegrenzung vor Abschluss einer Versicherung genau prüfen. Manche Anbieter verlängern in solchen Fällen den Zeitraum, für den Leistungsbegrenzungen gelten.
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