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Zahnzusatzversicherung für Kinder

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Zahnzusatzversicherung Kinder: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, da etwa jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft nur einen Teil der Kosten übernimmt.
  • Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten bis zu 100 Prozent, sowohl für leichte (KIG 1-2) als auch schwere (KIG 3-5) Zahnfehlstellungen.
  • Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet meist auch die Kosten für Zahnfüllungen, professionelle Zahnreinigungen und weitere zahnmedizinische Behandlungen.
  • Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist ab etwa drei Jahren empfehlenswert. Für ein dreijähriges Kind können Tarife schon ab 1,50 Euro monatlich abgeschlossen werden.
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 14.01.2025

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung schützt Familien vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Besonders für kieferorthopädische Behandlungen fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hohe Eigenbeteiligungen bei den Behandlungskosten an. Etwa jedes zweite Kind hat im Laufe seines Lebens eine Fehlstellung der Zähne, die kieferorthopädisch behandelt werden muss.

Kind mit Zahnspange

Die GKV übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung allerdings nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Die restlichen 20 Prozent werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung nacherstattet.

Auch für die Behandlung von ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Aktuell ist bereits jedes Dritte 12-jährige Kind von diesem Zahnschmelzdefekt betroffen. Je nach Schweregrad können lebenslängliche Zahnarztbehandlungen notwendig sein. Die GKV übernimmt auch hier nur die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bietet zahlreiche Vorteile, da die GKV nur eine Grundversorgung gewährleistet und wichtige Behandlungen wie Kieferorthopädie und hochwertige Zahnmaterialien oft nicht vollständig abdeckt.

Zusätzlich zur Kieferorthopädie bietet die Zahnzusatzversicherung umfassende Leistungen, wie die Kostenübernahme für hochwertige Füllungen und Fissurenversiegelungen. Außerdem umfasst sie einen vollumfänglichen Unfallschutz, der über die eingeschränkten Leistungen der GKV hinausgeht.

Wichtige Bausteine für Kinder

Kieferorthopädie

Zahnbehandlung

Zahnreinigung

Unfallschutz

Zahnersatz

Leistungen für Zahnersatz benötigen Kinder und Jugendliche hingegen meist noch nicht.

  • Kieferorthopädie

    Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern

    Wichtige Leistungen umfassen vor allem die Kieferorthopädie, da viele Kinder im Laufe ihres Wachstums eine Zahnspange benötigen. Während die GKV in der Regel nur ab einem Schweregrad von KIG 3 die Kosten anteilig übernimmt, erstattet die Zusatzversicherung bis zu 100 Prozent - auch bei leichteren Fehlstellungen. Sie deckt zudem hochwertige Behandlungsmethoden wie unsichtbare Zahnspangen oder Keramikbrackets ab. Gerade bei leichten Fehlstellungen kann eine frühzeitige Versorgung spätere, teurere Eingriffe verhindern.

    Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)

    KIG-Stufen

     

    Leistung der GKV

    KIG 1

    Leichte Fehlstellung

    KIG 2

    Fehlstellung

    KIG 3

    Ausgeprägte Fehlstellung

    KIG 4

    Stark ausgeprägte Fehlstellung

    KIG 5

    Extrem stark ausgeprägte Fehlstellung


    Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte daher in jedem Fall ausgezeichnete Leistungen bei den häufigen Fehlstellungen der Gruppen KIG 3 bis 5 bieten. Hier sollte der Tarif möglichst Mehrkosten für hochwertige Therapien zahlen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Hierzu zählen etwa

    • Mini- oder Kunststoff-/Keramik-Brackets,
    • unsichtbare Zahnspangen (Invisalign),
    • innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) oder
    • eine Funktionsanalytik.

    Wer zudem leichtere Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 korrigieren lassen möchte, sollte darauf achten, dass der ausgewählte Tarif auch hierfür leistet.

  • Zahnbehandlung und Prophylaxe

    Leistungen für Zahnbehandlungen bei Kindern

    Zahnbehandlungen können bereits bei Kleinkindern notwendig sein. Nuckelt ein Kind zum Beispiel zu häufig an Saugflaschen mit Milch oder Säften, können einzelne Milchzähne von Karies befallen sein. Dies sollte ein Zahnarzt rechtzeitig behandeln. Ansonsten besteht die Gefahr, dass vorzeitig ausfallende Zähne Fehlstellungen verursachen oder Kariesbakterien auf bleibende Zähne übertragen werden.

    Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für:
    • Hochwertige Füllungen und Kronen
    • Professionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung auch an vorderen Backenzähnen
    • Präventive Maßnahmen zur Kariesvorbeugung

    Sollte eine Füllung notwendig sein, können Sie frei entscheiden, welches Füllmaterial verwendet werden soll. Seit dem 01. Januar 2025 wird Amalgam aufgrund der gesundheitlichen Risiken nicht mehr für neue Füllungen verwendet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seitdem die Kosten für Füllungen aus Kunststoff/Komposit auch im Seitenzahnbereich. 

    Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung bezuschusst hingegen auch hochwertigere Materialien, wie etwa bei einer Keramik-Füllung. Zudem übernimmt sie medizinisch notwendige Parodontose- oder Wurzelbehandlungen – selbst wenn die Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können.

    Ihr Zahnarzt informiert Sie individuell, welches Füllmaterial sich für die Zähne Ihres Kindes am besten eignet.

    Bei jeder notwendigen Zahnbehandlung gilt: Eine private Zahnzusatzversicherung gewährleistet, dass Ihr Kind die beste Behandlung erhält, ohne dass Sie Angst vor hohen Zuzahlungen haben müssten.

  • Zahnreinigung

    Leistungen für Zahnreinigung bei Kindern

    Auch bei Kindern und Jugendlichen macht eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung Sinn, um Karies und Parodontose vorzubeugen. Bei einer professionellen Zahnreinigung entfernt ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker harte Beläge wie etwa Zahnstein oder weiche Ablagerungen wie Plaque. Besonders für Kinder mit Zahnspangen ist eine solche Zahnreinigung zu empfehlen. Daher sollten gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder auch den Großteil der Kosten für regelmäßige Zahnreinigungen übernehmen – meist leisten die Tarife bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

    In einigen Fällen raten Zahnärzte, bei Kindern die Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne – die sogenannten Fissuren – zu versiegeln. Die Fissurenversiegelung soll Karies an diesen schwer zu reinigenden Stellen verhindern und dadurch die Zähne schützen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten jedoch nur für die großen bleibenden Backenzähne. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen zahlen hingegen auch dann, wenn die vorderen Backenzähne – die acht Prämolaren – versiegelt werden sollen.

  • Unfallschutz

    Leistungen für Unfallschutz bei Kindern

    Besonders Kinder haben ein höheres Risiko vor Zahnunfällen, weil sie sich viel bewegen und spielen. Anfallende Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen, einschließlich notwendigen Zahnersatzes.
    Ein weiterer Vorteil ist, dass in Unfallfällen keine Wartezeiten gelten und die Versicherungen sofort in voller Höhe leisten.

    Schätzungen zufolge erleiden etwa ein Drittel aller Kinder einen Zahnunfall. Solche Verletzungen können unter Umständen zu Zahnfrakturen, Lockerungen oder sogar zum Zahnverlust führen.
    Die GKV übernimmt nur die Basisversorgung, für hochwertige Behandlungen müssen Eltern sonst selbst aufkommen.
    Die Zahnzusatzversicherung übernimmt jedoch auch hochwertige Behandlungen für Füllungen, Kronen oder Implantate.
    Zahnunfälle sind keine Seltenheit und eine Zahnzusatzversicherung kann Sie vor hohen Kosten schützen und gleichzeitig die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung für Ihr Kind ermöglichen.

Ab welchem Alter lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Eine Zahnzusatzversicherung sichert Familien vor den oft hohen Kosten und sorgt für eine umfassende Versorgung über die gesetzliche Grundversorgung hinaus.
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung liegt bei etwa drei Jahren, wenn sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat und kieferorthopädische Behandlungen noch nicht anstehen.

Sie sollten beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung nicht zu lange warten, da bereits diagnostizierte Zahnfehlstellungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Sobald eine Behandlung vom Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Kinderarzt angeraten wurde, lässt sich diese nicht mehr versichern.
Zusätzlich sollten Eltern beachten, dass bei einigen Tarifen für die ersten 3 bis 4 Jahre Leistungseinschränkungen bestehen. Der volle Leistungsumfang wird meist ab dem fünften Versicherungsjahr gewährt.

Tipps auf einen Blick

  • Schließen Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor ein Zahnarzt eine Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung diagnostiziert.
  • Ab dem 21. Lebensjahr sollte die Versicherung überprüft werden. Im Erwachsenen-Tarif sind viele Verträge mit guten Kieferorthopädie-Leistungen vergleichsweise teuer. Eventuell benötigt man später anstelle von Kieferorthopädie-Leistungen zudem eher hohe Erstattungen für Zahnersatz.
  • Beachten Sie die Erstattungsgrenzen, bis zu denen ein Tarif leistet.
  • Achten Sie darauf, ob ein Tarif die Mehrkosten für Sonderwünsche bei der Behandlung übernimmt, zum Beispiel für unsichtbare Zahnspangen.

Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Kostenerstattung variiert je nach Versicherungstarif.
In der Regel werden Zahnersatz und Zahnbehandlung zwischen 75 bis 100 Prozent erstattet.
Für die professionelle Zahnreinigung sehen viele Tarife eine bestimmte Obergrenze vor, zum Beispiel 150 Euro pro Kalenderjahr.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die diese Kosten unbegrenzt übernehmen.

Bei kieferorthopädischen Behandlungen erstatten die Versicherer ebenfalls zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten. Hier sollte besonders auf die Mehrleistungen geachtet werden, da die Anbieter unterschiedliche Zusatzleistungen anbieten.
Solche Leistungen umfassen beispielsweise die Kostenübernahme für moderne Behandlungsmethoden mit Invisalign, Keramikbrackets oder Lingualspangen.
Zu den Mehrleistungen gehört aber auch die Angst- und Schmerzausschaltung. Gerade Kinder haben oft Angst vor dem Zahnarzt, weshalb es sinnvoll sein kann, bei umfangreichen Behandlungen eine Sedierung mit Lachgas oder Hypnose in Erwägung zu ziehen.
Damit kann eine sichere Behandlung ermöglicht werden und das Kind muss den Zahnarztbesuch nicht weiter mit Angst verbinden.

Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG), da einige Anbieter ihre Erstattung nur auf die Gruppen KIG 3-5 beschränken und KIG 1-2 nur begrenzt bezuschussen.

Kieferorthopädische Indikationsgruppe

Die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) beschreibt das Ausmaß einer Zahnfehlstellung.

KIG 1-2: Leichte Fehlstellungen, welche nicht von der GKV übernommen werden, weil die Korrektur hauptsächlich aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird.

KIG 3-5: Schwere Fehlstellungen, bei denen ein Eingriff medizinisch notwendig ist. Die GKV bezuschusst die Korrekturen der Stufe 3 bis 5, da diese Indikationsgruppen unbehandelt zu weiteren Komplikationen führen können.

Kieferorthopädie bei Kindern

Der erste Besuch beim Kieferorthopäden wird in der Regel zwischen dem 6. und 7. Lebensjahr empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Zähne ausreichend entwickelt, sodass der Kieferorthopäde Auskunft über notwendige zukünftige Behandlungen treffen kann.

Wurde bereits vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine Behandlung angeraten, sind diese in den meisten Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein rechtzeitiger Abschluss ist deshalb ratsam, um einen Leistungsausschluss zu vermeiden.

Keine Erstattungen für laufende Behandlungen
Wenn Ihr Kind bereits eine Behandlung angefangen hat und eine Zahnzusatzversicherung erst im Nachhinein abgeschlossen wird, übernehmen nur die wenigsten Versicherer die Kosten für diese Behandlung.

Die richtige Behandlung findet üblicherweise ab dem 9. Lebensjahr statt, denn hier befinden sich die Zähne in der zweiten Phase des Zahnwechsels. Das bedeutet, dass die Milchzähne von den bleibenden Zähnen ersetzt werden und die großen Backenzähne durchbrechen.
In dieser Phase kann das Gebiss noch gut beeinflusst werden, deshalb finden die meisten Zahnkorrekturen in diesem Alter statt.

Zahnspange für Kinder: Kosten und Versicherungsoptionen

In einer Studie aus dem Jahr 2021 wurde festgestellt, dass knapp 40 Prozent aller 8- bis 9-Jährigen Kinder eine Zahnspange benötigen, da sie eine Zahnfehlstellung der KIG-Kategorie 3 bis 5 aufweisen.

Die Kostenübernahme gestaltet sich dabei wie folgt:

  • KIG 1-2: Die Eltern müssen vollständig für die Finanzierung aufkommen, da keine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • KIG 3-5: Die GKV übernimmt die Kosten zu 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent müssen die Eltern zunächst vorstrecken, erhalten diese aber nach erfolgreicher Behandlung zurück. Diese Regelung soll einem vorzeitigen Behandlungsabbruch vorbeugen, da eine Zahnkorrektur häufig mehrere Jahre dauert.

Die genauen Kosten einer Zahnspangenbehandlung liegen zwischen 3.500 Euro bis 6.000 Euro. Eltern müssen bei KIG 3-5 also vorübergehend mit Eigenkosten von 700 bis 1.200 Euro rechnen.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann die finanzielle Belastung deutlich reduzieren, da diese zusätzlich zwischen 75 und 100 Prozent der Mehrkosten erstatten. Eltern müssen somit nur noch maximal 300 Euro selbst bezahlen.

Häufig sehen Versicherungstarife eine Erstattungsobergrenze zwischen 1.000 und 2.000 Euro vor. Bei KIG 3-5 wird diese Grenze jedoch nur selten überschritten. Ansonsten gibt es auch Tarife, welche maximale Beiträge von über 5.000 Euro erstatten.

Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Ergebnisse aus dem CHECK24-Vergleich für Zahnzusatzversicherungen. Alle Tarife beziehen sich auf ein 6 Jahre altes Kind, ohne bereits verlorene oder ersetzte Zähne. Leistungsniveau aller Tarife in den Bereichen Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Zahnreinigung mindestens „gut“. Stand: Januar 2025.

Unsere Preis-Leistungs-Empfehlung

  • Guter Schutz für Kinder
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    1,5 Tarifnote sehr gut
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Der beste Tarif nach Leistung

  • Top-Schutz für Kinder
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    22,43 € monatlich

Der günstigste Tarif

  • Ergo

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    1,9 Tarifnote gut
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    5,40 € monatlich

Häufige Fragen

  • Wie funktioniert die Beantragung einer Zahnzusatzversicherung für Kinder?

    Die Beantragung einer Zahnzusatzversicherung für Kinder unterscheidet sich kaum von der Beantragung anderer Versicherungen.
    Hierfür müssen Sie ganz einfach im CHECK24 Vergleich die benötigten Informationen, wie Geburtsdatum und Krankenversicherung des Kindes, ausfüllen und zusätzlich folgende Fragen zum Zahnstatus beantworten:

    • Hat das Kind fehlende Zähne, die nicht ersetzt wurden?
    • Besteht festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz?
    • Wurde jemals Parodontose festgestellt?
    • Ist das Kind aktuell in Behandlung beim Zahnarzt/Kieferorthopäden oder wurde eine Behandlung angeraten?

  • Deckt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auch Unfälle ab?

    Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die vollen Kosten bei Unfällen, dabei entfallen sogar die Leistungsbegrenzungen und die Höchstbeiträge.

  • Wie funktioniert die Erstattung bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder?

    Für eine Erstattung lassen Sie sich vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine Rechnung ausstellen. Sofern die Leistung im Tarif abgedeckt ist, können Sie die Rechnung online oder per Brief bei Ihrem Versicherer einreichen.

  • Sind Zahnprophylaxe-Maßnahmen für Kinder abgedeckt?

    Unter Zahnprophylaxe fällt zum Beispiel die Professionelle Zahnreinigung oder die Fissurenversiegelung. Die genauen Leistungen variieren in den einzelnen Tarifen, jedoch sind diese Maßnahmen meistens mitversichert.

  • Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen?

    Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, kann das Kind den Vertrag in der Regel später übernehmen. Bei manchen Versicherern gelten Kindertarife bis zum Alter von 18 Jahren, bei anderen bis 21.

    Um weiterhin den Versicherungsschutz für Ihr Kind zu gewährleisten, haben Sie drei Möglichkeiten:

    1. Vertrag weiterlaufen lassen

      In diesem Fall übernimmt Ihr Kind den Vertrag nicht, sondern er bleibt einfach bestehen. Dies stellt die bequemste, aber nicht immer die kostengünstigste Lösung, dar.

    2. Versicherungsnehmer wechseln

      Dazu muss Ihr Kind volljährig sein und den Vertrag selbst als Versicherungsnehmer weiterführen. Um einen Wechsel des Versicherungsnehmers durchzuführen, müssen Sie die Versicherung informieren. Wenn Sie möchten, können Sie die Versicherungsbeiträge trotzdem weiterhin für Ihr Kind bezahlen.

    3. Vertrag neu abschließen

      Viele Tarife für Kinder, die Leistungen für Kieferorthopädie beinhalten, sind für Erwachsene recht teuer. Oft ist es besser den bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen, sobald der Kindertarif nicht mehr greift. Diese Variante ist in den meisten Fällen zu empfehlen.

Die CHECK24-Ratgeber zum Thema

Sie möchten sich genauer darüber informieren, wie die Zähne Ihres Kindes möglichst gesund bleiben? In den CHECK24-Ratgebern finden Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Zahngesundheit bei Kindern.

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Quelle: CHECK24 Zahnzusatzversicherung-Vergleich, 01/2025

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