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Dirk Hielmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 16.12.2024
Eine Behandlung gilt als laufend, wenn sie bereits begonnen hat. Zum Beispiel, wenn Ihr Zahnarzt Karies an einem Ihrer Backenzähne entfernt hat und Sie Anweisungen zur Nachsorge und einen Kontrolltermin erhalten haben.
Von einer angeratenen Behandlung spricht man, wenn es einen entsprechenden Vermerk in Ihrer Patientenakte gibt, aber noch keine Maßnahme durchgeführt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Zahnarzt Ihnen einen Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit einer Zahnbrücke ausgestellt hat.
Für Versicherer macht es keinen Unterschied, ob die Behandlung bereits begonnen hat oder erst angeraten wurde. Das erhöhte Kostenrisiko für den Versicherer besteht in beiden Fällen.
Ausnahmen
Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigungen gelten nicht als laufende beziehungsweise angeratene Behandlung.
Bei bereits laufender Behandlung oder ärztlicher Empfehlung gestaltet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schwierig, da die Versicherung sicher mit künftigen Behandlungskosten rechnen muss. Viele Versicherer lehnen in solchen Fällen Neuverträge ab.
Dennoch existieren spezielle Tarife, die auch während laufender oder empfohlener Behandlungen abgeschlossen werden können. Um das erhöhte Versicherungsrisiko abzudecken, verlangen die Versicherungsunternehmen in der Regel Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Risikozuschläge erhöhen Ihre Beiträge. Die Versicherung wird für Sie also teurer. In der Regel liegt der Risikozuschlag bei einer Zahnzusatzversicherung zwischen 10 und 30 Prozent des eigentlichen Beitrags. Im Einzelfall sind auch höhere Risikozuschläge möglich.
Leistungsausschlüsse führen nicht zu höheren Beiträgen, sondern zu einem geringeren Versicherungsschutz. Ein Beispiel hierfür wäre, dass Sie einen regulären Tarif abschließen können, der Versicherer aber vertraglich festhält, dass für Ihre geplante Wurzelbehandlung keine Leistungen übernommen werden. Zukünftige Behandlungen, die aufgrund bereits bestehender Zahnprobleme notwendig werden, übernimmt die Versicherung dann ebenfalls nicht.
"Die richtige Zahnzusatzversicherung für eine laufende Behandlung zu finden, kann schwierig sein. Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl Ihrer persönlichen Versicherung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Mein Team und ich kennen die Tarife mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich für Ihre individuelle Situation. "
– Dirk Hilmer, CHECK24-Spezialist für Zahnzusatzversicherungen
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung mit den von uns empfohlenen Leistungen erhält eine 25 Jahre alte Person ab etwa 13 Euro im Monat.
Die Kosten für die Tarife können jedoch stark variieren. Sie hängen unter anderem von den versicherten Leistungen, Ihrem Alter bei Vertragsabschluss und dem Zustand Ihrer Zähne ab.
Tarife, die Sie trotz einer laufenden Behandlung abschließen können, gibt es außerdem mit stabilen oder steigenden Beiträgen im Alter. Tarife mit stabilen Beiträgen sind von Beginn an etwas teurer, die Kosten bleiben aber weitestgehend unverändert. Tarife mit steigenden Beiträgen werden mit zunehmendem Alter teurer. Wie sich die Kosten eines Tarifs entwickeln, sehen Sie in den Tarifdetails unseres Vergleichs unter dem Punkt „Beitragsentwicklung“.
In unserem Vergleich für Zahnzusatzversicherungen sehen Sie auf einen Blick, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in der Regel immer Gesundheitsfragen beantworten. Die Versicherer interessieren sich dabei für nicht versorgte Zahnlücken, sowie laufende und angeratene Behandlungen.
In der Regel können Sie eine Zahnzusatzversicherung aber auch dann problemlos abschließen, wenn Sie sich gerade in einer Behandlung befinden. Allerdings gibt es dabei oft Einschränkungen. Denn nur wenige Zahnzusatzversicherung leisten tatsächlich auch für bereits laufende oder angeratene Behandlungen.
Tarife, die für laufende Behandlungen aufkommen, beschränken die Leistungen in der Regel auf Lückenversorgung mit Zahnersatz für maximal drei Fehlzähne. Parodontalbehandlungen und andere Versorgungen können nicht rückwirkend versichert werden.
Für spätere Behandlungen vorsorgen
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann sich bei einer laufenden Behandlung auch dann lohnen, wenn die Versicherung nicht für die aktuelle Behandlung leistet. Denn so erhalten Sie dennoch Versicherungsschutz für zukünftige Versorgungsfälle.
Tarife, die den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für die Regelversorgung verdoppeln, decken selten die vollen Kosten einer laufenden Behandlung. Durch die lange Mindestlaufzeit zahlen Sie in der Zwischenzeit oft viel Geld in die Versicherung ein.
Tarife, die in den ersten Jahren eine Leistungsbegrenzung vorsehen, lohnen sich dagegen häufiger. Denn trotz befristeter Leistungsbegrenzungen liegt die Erstattung oft über dem verdoppelten Festzuschuss. Zusätzlich erstatten die Tarife auch weitere Leistungen, wie professionelle Zahnreinigungen oder Zahnbehandlungen.
Wenn Ihnen mehr als 3 Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt wurden, sind Leistungen für die Lückenversorgung von vornherein ausgeschlossen.
Sollten Sie einen Tarif für eine angeratene oder bereits begonnene kieferorthopädische Versorgung für ihr Kind benötigen, helfen unsere Experten der Zahnzusatzversicherung Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind eine Zahnspange benötigen wird, sollten Sie bereits vor dem Befund des Zahnarztes eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen.
In unserem Vergleich finden Sie schnell und einfach eine Auswahl an Tarifen, die Sie trotz laufender Behandlung abschließen können. In den jeweiligen Tarifdetails sehen Sie zudem die abgedeckten Leistungen sowie die allgemeinen Merkmale der Tarife. Durch die Nutzung der Filterfunktionen finden Sie den Tarif, der möglichst genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
Wenn Sie eine unverbindliche Beratung zu Ihrer individuellen Situation wünschen, stehen Ihnen unsere Experten für Zahnzusatzversicherungen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen können, müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Diese geben dem Versicherer einen Überblick über Ihre Zahngesundheit.
Außerdem hat der Versicherer im Leistungsfall das Recht, Ihre Behandlungsunterlagen vom behandelnden Arzt anzufordern. Spätestens dann würde sich herausstellen, dass bereits vor Abschluss der Versicherung eine Behandlung durchgeführt oder angeraten wurde.