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Altersrückstellung

Mit dem Alter klagen Versicherungsnehmer verstärkt über gesundheitliche Einschränkungen. Dies spüren auch Zahnzusatzversicherungen. Bei älteren Menschen steigt die Zahl der Behandlungen samt den Zahnarztkosten. Diesem Kostenfaktor begegnen viele Versicherer durch Einbindung einer sogenannten Altersrückstellung bei den Versicherungsprämien.

Bei Tarifen mit Altersrückstellung zahlen Versicherte in jungen Jahren Beiträge, die höher sind als die Kosten der durchschnittlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen. Die Differenz wird vom Versicherer verzinslich angelegt, das sich daraus bildende Kapital kommt dem Versicherungsnehmer in einem höheren Lebensalter zugute.

Tarifkosten mit Altersrückstellung

Auf den ersten Blick erscheinen diese Tarife überdurchschnittlich hoch. Faktisch verzichten Zahnzusatzversicherungen im Gegenzug bei Modellen mit Altersrückstellung weitgehend auf die üblichen Prämienanpassungen. Doch die Altersrückstellung hat nicht nur Vorteile. So ist eventuell dennoch mit vertraglich geregelten Beitragsangleichungen zu rechnen.

Schwieriger wird es, wenn Versicherungsnehmer irgendwann ihre Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem Mitbewerber wechseln möchten. Da die Versicherer die Rücklagen gesammelt anlegen, sind Auszahlungen nicht möglich. Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen sind deshalb eher Modelle für Interessenten, die eine langfristige Bindung an eine Police eingehen möchten.

Positiv fällt ins Gewicht, dass die Tarife auf einem dauerhaft stabilen Niveau liegen. Angesichts der ohnehin recht geringen Beiträge für Zahnversicherungen raten viele Experten von derartigen Angeboten eher ab.

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