089 - 24 24 12 77 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 77

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
zahn@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 77zahn@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Transparenter Marktvergleich
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

BEMA

Während sich Leistungen für privatversicherte Zahnarztpatienten auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnen, greift bei der sogenannten kassenärztlichen Versorgung das Modell BEMA. Damit wird der „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen” bezeichnet. Selbiger dient als Rechenmodell für alle Abrechnungen von zahnärztlichen Leistungen.

Der noch recht junge Standard BEMA ändert nichts daran, dass Versicherte die Kosten für eine notwendige Behandlung vor dem Hintergrund des Heil- und Kostenplans vergleichen sollten, um die Kosten möglichst im Rahmen zu halten. Der Bewertungsmaßstab als solcher wird in der Anlage A im BMV-Z ─ dem Bundesmantelvertrag für Zahnärzte ─ geregelt. Absatz 2 des Paragraphen 87 bestimmt, welche Leistungen in welcher Weise (in welchem wertmäßigen Verhältnis und welcher wechselseitigen Relation) abgerechnet werden. Generell geht es um alle Leistungen, deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen kann.

Gearbeitet wird im BEMA-Katalog mit einem System aus unterschiedlichen Bewertungszahlen, die zur Honorarberechnung wie auch der Darstellung des Verhältnisses verschiedener Leistungen dienen. Für die Kalkulation des zu zahlenden Honorars erfolgt eine Multiplikation der Bewertungszahl mit einem ergänzenden Punktwert. Die BEMA-Werte dürfen nicht mit dem befundbezogener Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verwechselt werden.

Günstige Zahnzusatzversicherungen für jeden Bedarf!
Wie hoch die Zuzahlung der Zahnzusatzversicherung über den Bewertungsmaßstab BEMA der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus bei Kosten für Zahnersatz ausfällt, hängt vom abgeschlossenen Tarifmodell ab. Durch einen Zahnzusatzversicherung-Vergleich können Verbraucher viel Geld sparen!

Im Test der Zahnzusatzversicherung von CHECK24 hilft Ihnen zudem die Tarifnote, einen passenden Tarif zu finden.

Weitere interessante Inhalte

Tarife ohne WartezeitZahnzusatzversicherungen im TestRatgeber – Riss im Zahn

Zahnzusatz-Versicherung
  • Über 210 Tarife im Vergleich
  • Die Testsieger von Stiftung Warentest 2024
  • Geburtsdatum