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Der Oberbegriff „Frontzähne“ fasst neben den Schneidezähnen auch die Eckzähne zusammen. Daraus ergibt sich bei einem normalen, gesunden Menschen eine Zahl von sechs Frontzähnen pro Kiefer. Ihren Namen verdanken sie der Tatsache, dass sie den Bereich bilden, der bei geöffnetem Mund sichtbar sind. Schäden an Frontzähnen wirken sich nicht nur optisch unschön aus. Sie können auch in erheblichem Maße zu Beschwerden führen ─ und das nicht nur mit Blick auf Schmerzen infolge von Bruchstellen oder Kariesbefall.
Frontzahntraumata und andere Verletzungen, die nach einem Schlag und ähnlichen Ereignissen zumeist im Oberkieferbereich auftreten, lösen oftmals Frakturen aus. Diese wiederum machen Behandlungen wie Füllungen oder Überkronungen nötig, um Schlimmeres wie Zahnersatz in Form von Implantaten nach Zahnverlust zu verhindern.
Auch Zähneknirschen (Bruxismus) wirkt sich teils dramatisch auf den Zustand der Frontzähne aus, weshalb der Zahnarzt zum Tragen sogenannter Aufbissschienen raten kann. Diese Maßnahme kommt in der Regel ohne Zuzahlungen durch den Patienten aus. Andere Behandlungen der Frontzähne, wie die Verblendung durch Veneers oder der Ersatz durch eine Prothese können durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung günstig gehalten werden.
Eingriffe an Frontzähnen in der Zahnversicherung: vollständige Kostendeckung möglich
Im Falle einer medizinischen Notwendigkeit werden Behandlungen an den Frontzähnen meist auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Um beim Wunsch teurerer Materialien nicht selbst die kompletten Kosten tragen zu müssen, können Patienten eine Zusatzversicherung abschließen. Mit unserem kostenlosen Zahnzusatzversicherungs-Vergleich finden Sie die passende Police!
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