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Bei den Kosten für den Zahnarztbesuch können durchaus deutliche Unterschiede auffallen. Der Grund ist jedoch nicht darin zu sehen, dass Mediziner ihre Honorare willkürlich ansetzen. Denn in Deutschland sind Zahnärzte an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebunden, die ihnen höchstens einen geringfügigen Spielraum in Aussicht stellt. Die aktuellste Fassung der Gebührenordnung trat Anfang 2012 in Kraft, die Urfassung stammt bereits aus dem Jahr 1965.
Vor allem im Falle von Zahnersatz lassen sich die Kostenunterschiede vorrangig mit Differenzen bei Materialkosten und den Tarifen der Kooperationspartner wie Dentallaboren erklären. Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist eine Rechtsverordnung, die als Vergütungsmodell für Leistungen der Zahnärzte gilt. Das System greift vor allem bei der Abrechnung für gesetzlich Versicherte.
Mittlerweile wird statistisch gesehen nur noch etwa einer von zehn Versicherungsfällen ausschließlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Einzig bei umfassend privatversicherten Patienten sowie Zahnärzten ohne Kassenzulassung erfolgt die Abrechnung vollständig über die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Die Bundeszahnärztekammer stellt die GOZ in vollem Umfang auf ihrer Website zur Verfügung.
Zahnversicherung ergänzt die Zuschüsse aus dem GOZ-Modell
Die GOZ regelt, welche Leistungen des Zahnarztes mit welchen Gebühren berechnet werden. Mit dem Vergleich der Zahnversicherung erfahren Sie, welche zusätzlichen Leistungen von der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden!
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