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Zahnzusatzversicherung
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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 13.12.2023

Zahnzusatzversicherung Preisvergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt bei Zahnbehandlungen nur noch die zweckmäßigste und günstigste Lösung – die sogenannte Regelversorgung. Legt ein Kassenpatient jedoch nicht nur Wert auf eine funktionale Zahnbehandlung (zum Beispiel eine Amalgamfüllung), sondern auch auf Ästhetik und Nachhaltigkeit (zum Beispiel eine Edelmetall- oder Keramik-Krone), dann sollte er über eine Zahnzusatzversicherung verfügen.

Andernfalls muss er bei Zahnersatz, der nicht zur der Regelversorgung zählt, mit Mehrkosten von einigen Hundert oder sogar mehreren Tausend Euro rechnen, wie etwa bei einem Zahnimplantat.

Ein Zahnarzt fürht eine Zahnbehandlung bei einem Patienten durchDa die Kostenbeteiligung der Zahnzusatzversicherung von Tarif zu Tarif verschieden ist, sollten Sie vor dem Abschluss einen Preisvergleich mehrerer Anbieter durchführen. Auch wenn Sie Ihre alte Zahnzusatzversicherung kündigen und wechseln möchten, bietet sich ein Vergleich mehrerer Tarife an.

Mit dem Zahnzusatzversicherung-Vergleich von CHECK24 ist dies kostenlos und unverbindlich möglich. So finden Sie schnell und einfach eine leistungsstarke Zahnversicherung und können darüber hinaus viel Geld sparen.

Leistungsumfang selbst bestimmen

Die vom Patienten zu tragenden Kosten für zahnmedizinische Versorgungen, die nicht zur Regelversorgung zählen, sind durch die im Januar 2012 verabschiedete Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nochmals angestiegen. Die gleichartigen und andersartigen Versorgungen gelten als privatzahnärztliche Leistungen und werden gemäß der GOZ abgerechnet – was sehr teuer werden kann. Deshalb sollte man sich beim Zahnzusatzversicherung Preisvergleich bewusst sein, welche Leistungen die Police bieten soll.

Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung umfasst in der Regel mehrere Leistungsbausteine:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie

Eine Versicherung ist umso preiswerter, je weniger Leistungen sie enthält. Die Höhe der Erstattung von Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten bestimmt die Beitragshöhe maßgeblich. Bei der professionellen Zahnreinigung erstatten einige Versicherungen die Kosten einmal im Jahr komplett. Andere begrenzen diese Leistung auf einen festgelegten Betrag pro Jahr.

Zudem besteht die Option, dass auch kieferorthopädische Maßnahmen und Honorare über die GOZ hinaus durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.

Wichtig: Oftmals enthalten Versicherungsverträge Wartezeiten oder Leistungs- und Summenbegrenzungen. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie daher auf solche Vertragsdetails achten.

Der CHECK24-Versicherungsrechner enthält auch leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung.

Formen der Kostenbeteiligung durch die Zahnzusatzversicherung

Für den Versicherungsnehmer ist die Form der Kostenbeteiligung sehr wichtig, denn danach richtet sich die Höhe der Kostenerstattung.

Prinzipiell werden drei Formen der Kostenbeteiligung unterschieden. Die Kostenbeteiligung richtet sich dabei immer nach einem Prozentsatz, der in den Vertragsbedingungen festgeschrieben ist. Beim Zahnersatz ist beispielsweise eine Kostenerstattung von 90 oder sogar 100 Prozent möglich.

  • Rechnungsbetrag zuzüglich GKV-Leistung

    Die Zahnzusatzversicherung beteiligt sich gemäß dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz am Rechnungsbetrag, beispielsweise mit einer Kostenbeteiligung von 80 Prozent. Zusätzlich erhält der Versicherte die festgelegte Leistung seiner Krankenkasse.

    Beispiel:

    Rechnung

    800 Euro

    Krankenkasse

    150 Euro

    Erstattung ZZV (80 Prozent)

    640 Euro

    Eigenanteil

    10 Euro

  • Rechnungsbetrag inklusive GKV-Leistung

    Der Versicherte erhält eine festgelegte Leistung von seiner Krankenkasse. Die Zahnzusatzversicherung beteiligt sich gemäß dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz am Rechnungsbetrag nach Abzug der Kassenleistung.

    Beispiel:

    Rechnung

    800 Euro

    Krankenkasse

    150 Euro

    Erstattung ZZV (80 Prozent)

    490 Euro

    Eigenanteil

    160 Euro

  • Kassenleistung

    Der Kunde erhält eine festgelegte Kassenleistung von seiner Krankenkasse. Die Versicherung erhöht diese Leistung um den vereinbarten Prozentsatz, meist wird der Festzuschuss verdoppelt.

    Beispiel:

    Rechnung

    800 Euro

    Krankenkasse

    150 Euro

    Erstattung ZZV                   

    150 Euro

    Eigenanteil

    500 Euro

Es empfiehlt sich, vor Vertragsabschluss einen Preis-Leistungs-Vergleich vorzunehmen und auf die Form der Kostenbeteiligung zu achten. So kommt es bei einem späteren Leistungsfall zu keiner Überraschung.

Zahnzusatzversicherungen anhand des Preis-Leistungs-Verhältnisses vergleichen

Ein Vergleich der verschiedenen Tarife ohne Tarifrechner ist extrem mühsam. Hierfür müsste der Kunde die Versicherungsanbieter einzeln anschreiben, um dann die Tarifdetails und Preise zeitaufwendig miteinander zu vergleichen.

All das erspart Ihnen der Zahnzusatzversicherung Vergleich von CHECK24. Sie geben einfach und bequem von zu Hause aus die wichtigsten Daten in den Onlinerechner ein, bestimmen die Leistungen mit einigen Mausklicks und erhalten nach wenigen Sekunden diverse passgenaue Tarifangebote. Zudem hilft Ihnen der Zahnzusatzversicherung-Test von CHECK24, passende Tarife auszuwählen.

Die angezeigten Tarife können Sie dann problemlos und übersichtlich anhand ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses miteinander vergleichen. Der Vergleich ist mit keinerlei Kosten verbunden und absolut unverbindlich. Gleiches gilt, wenn Sie unseren Beratungs- und Informationsservice nutzen möchten.

Hochwertiger Zahnersatz und professionelle Zahnpflege sollten kein Luxus sein. Eine Zahnversicherung macht eine qualitative Zahnarztbehandlung erschwinglich. Sichern Sie sich jetzt eine günstige Versicherung und sparen Sie viel Zeit und Geld!

Zahnzusatz-Versicherung
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.