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Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, um sich vor hohen Kosten bei einer kieferorthopädischen Behandlung zu schützen. Denn etwa jedes zweite Kind hat eine Fehlstellung der Zähne, die kieferorthopädisch behandelt werden muss.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Behandlung allerdings nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Und selbst dann erstattet die Krankenkasse lediglich 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Grundversorgung.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist für Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren sinnvoll. Dann hat sich das Milchzahngebiss in der Regel schon vollständig entwickelt und kieferorthopädische Behandlungen stehen noch nicht an.
Sie sollten jedoch nicht allzu lange warten, wenn Sie für Ihr Kind eine Police abschließen möchten. Denn kieferorthopädische Behandlungen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung angeraten wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung feststellt, lässt sich diese Behandlung daher nicht mehr versichern.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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