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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 27.05.2024
Für einen passenden und leistungsstarken Tarif können Sie in unserem Vergleich über 210 Tarife für Zahnzusatzversicherungen miteinander vergleichen. Achten Sie dabei auf die CHECK24-Tarifnote. In ihr haben wir sämtliche Leistungen des Tarifs, den Kundenservice der Versicherungsgesellschaft und die Zufriedenheit der Kunden bewertet und in einer Note zusammengefasst.
Bei einer Zahnzusatzversicherung sind hohe Leistungen für Zahnersatz besonders wichtig. Ohne eine gute Zahnzusatzversicherung bleiben gesetzlich versicherte Patienten auf dem Großteil der Kosten sitzen. Diese können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Einen Tarif, der mindestens 75 Prozent der Kosten übernimmt, bewerten wir in diesem Bereich als „gut“. Übernimmt er für Zahnersatz mindestens 90 Prozent, wird er als „sehr gut“ eingestuft. Bei 100 Prozent Erstattung bewerten wir ihn mit „exzellent”.
Auch bei Zahnbehandlungen – etwa einer Füllung oder Wurzelbehandlung sowie einer professionellen Zahnreinigung – greift die Zahnzusatzversicherung und übernimmt die anfallenden Kosten teilweise oder vollständig, je nach Tarif. Werden bei Zahnbehandlungen mindestens 75 Prozent der Kosten übernommen, bewerten wir den entsprechenden Tarif mit „gut“. Bei 90 Prozent oder mehr ist er „sehr gut“. Wie bei Zahnersatz gibt es auch hier die Bewertung „exzellent” bei einer Erstattung von 100 Prozent.
Erstattet eine Versicherung außerdem mindestens 100 Euro pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung, bewerten wir dies mit „gut“. Die Note „sehr gut“ gibt es in diesem Bereich ab einer jährlichen Erstattung von mindestens 180 Euro. Eine Bewertung von „exzellent” vergeben wir, wenn die Erstattung mindestens 250 Euro pro Jahr beträgt.
Bei der Berechnung der CHECK24-Tarifnote bewerten wir zu 75 Prozent die speziellen Leistungen eines Tarifs. Hier beziehen wir die Höhe der Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen mit ein.
Beim Zahnersatz berücksichtigen wir, wie hoch die Erstattungen jeweils für Kronen, Brücken, Implantate oder Inlays sind.
Bei den Zahnbehandlungen betrachten wir die Leistungen für Kunststoff-Füllungen, Parodontal- und Wurzelkanalbehandlungen sowie Kieferorthopädie. Sowohl beim Zahnersatz als auch bei der Zahnbehandlung und professionellen Zahnreinigung wird zudem bewertet, ob eine Wartezeit besteht.
Schließlich werden auch allgemeine Versicherungsbedingungen wie etwa Leistungsbegrenzungen, Kundenservice und ein stabiler Beitrag im Alter in die Berechnung der Tarifnote einbezogen. Sie machen 25 Prozent der Bewertung aus.
Durch die Tarifnote sehen Sie auf einen Blick, wie die verschiedenen Tarife von unseren Experten der Zahnzusatzversicherung und anderen CHECK24-Kunden eingeschätzt werden.
In unserem Vergleich sehen Sie zudem auch Testberichte und Testsieger anderer Magazine – etwa von der Stiftung Warentest – die die einzelnen Tarife bewertet haben.
Hinweis zum Test der Stiftung Warentest:
Die Stiftung Warentest beurteilte in ihrem Test nicht die Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Da jedoch auch durch diese Versorgungen hohe Kosten entstehen können, werden die dazugehörigen Versicherungsbedingungen in unserer Tarifnote berücksichtigt.
Je nach Alter, Ihren gewünschten Leistungen und dem Zustand Ihrer Zähne können sich unterschiedliche Tarife für Sie lohnen.
Die Testsieger basieren auf folgenden Angaben: keine Fehlzähne und keine Zahnlücken.
Die Stiftung Warentest hat in der Finanztest-Ausgabe 06/2023 insgesamt 289 Zahnzusatzversicherungen getestet. Das Fazit der Experten: Eine Zahnzusatzversicherung kann sich aufgrund der mitunter hohen Kosten für eine Zahnbehandlung und Zahnersatz lohnen. Die Tester bewerteten 131 Tarife mit dem Testurteil „sehr gut”, 11 erhielten hingegen nur ein „ausreichend”, ein Tarif wurde mit „mangelhaft” bewertet.
Wichtiger Hinweis: Stiftung Warentest hat bei Ihrem Test den Fokus auf die Kostenerstattung für Zahnersatz gelegt, da diese in der Regel das höchste Kostenrisiko beim Zahnarzt darstellt. Kriterien wie die Zahnbehandlung oder Zahnprophylaxe wurden nicht berücksichtigt. Jedoch können auch diese Leistungen schnell teuer werden, wie die folgende Kostenaufstellung zeigt:
Daher ist es wichtig bei der Bewertung von Tarifen ebenfalls die Leistungen für Vorsorge und Behandlung zu berücksichtigen, um die tatsächliche Leistungsstärke der Tarife zu kennen. Ein Testsieger bei Stiftung Warentest muss hier nicht zwingend auch gute Leistungen bieten. Mit dem CHECK24 Vergleich für Zahnzusatzversicherungen sehen Sie immer das komplette Leistungspaket aller Tarife, die wir getestet haben. Die Leistungen für Zahnvorsorge und Behandlungen fließen in die Tarifnote mit ein, wie die Leistungen für Zahnersatz. Zudem finden Sie bei unseren Tarifen auch viele Testsieger von Stiftung Warentest.
Bei der Bewertung, ob ein Tarif für Sie sinnvoll ist, sind mehrere Kriterien entscheidend. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei der Leistungsumfang.
Hierbei ist wichtig, in welcher Höhe Leistungen wie Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen abgedeckt sind.
Unsere Empfehlungen für die Versicherungsbedingungen:
Die Leistungen können Sie Ihren individuellen Wünschen anpassen. Schließen Sie etwa eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind ab, sollte der Tarif gute Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen beinhalten.
"Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung interessieren aber nicht wissen, welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Telefonberatung. Mein Team und ich kennen die verschiedenen Tarife und beraten Sie gerne bei der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung."
– Dirk Hilmer, CHECK24-Spezialist für Zahnzusatzversicherungen
Herr Schmidt benötigt Zahnersatz für einen Backenzahn im Unterkiefer und entscheidet sich für ein Implantat. Die Kosten dafür liegen am Ende bei insgesamt 3.000 Euro. Ohne eine Zahnzusatzversicherung muss Herr Schmidt nach Abzug der Regelversorgung seiner Krankenkasse über 2.500 Euro selbst bezahlen.
Hat er dagegen eine Zahnzusatzversicherung mit einer Kostenerstattung von 90 Prozent, reduziert er seine Selbstbeteiligung auf 300 Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 70 Prozent erstattet, liegt seine Selbstbeteiligung bei 900 Euro.
Kommt seine Zahnzusatzversicherung für 100 Prozent der Kosten von Implantaten auf, muss Herr Schmidt keinen Eigenanteil bezahlen. Nach Abzug der Leistung seiner gesetzlichen Krankenkasse kommt seine Versicherung für die anfallenden Kosten auf.
Die Wahl des passenden Tarifs sollte immer eine Individualentscheidung sein. Ist eine befreundete Person zufrieden mit dem eigenen Tarif und empfiehlt Ihnen diesen, passt ein anderer Tarif möglicherweise besser zu Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Überlegen Sie daher, auf welche Leistungen Sie bei einer Zahnzusatzversicherung am meisten Wert legen und wählen Sie Ihren Tarif entsprechend.
Zahnärzte dürfen nach geltendem Berufsrecht keine Zahnzusatzversicherungen empfehlen. Stattdessen bewerten sie jeden Patienten individuell und empfehlen Ihnen auf Wunsch individuelle Leistungen, die zu Ihrer zahnmedizinischen Situation und Ihren Bedürfnissen passen.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann für viele Personen sinnvoll sein. Da die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung aber auch ohne Wartezeit durch die Zahnstaffel begrenzt sind, können Sie nicht davon ausgehen, dass eine teure Behandlung vollständig abgedeckt wird.
Im Idealfall sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung daher bereits abschließen, bevor eine Behandlung geplant ist.
Für professionelle Zahnreinigungen gilt die Wartezeit in den meisten Tarifen nicht. Damit können Sie diese Leistung oftmals direkt nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen.
Es gibt mehrere Tarife, die die Kosten für Implantate – nach Abzug der Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – in voller Höhe erstatten. Wenn Sie an einem solchen Tarif interessiert sind, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Tarifvergleich und achten Sie im Vergleichsergebnis auf die Inhalte des Leistungsbereichs "Zahnersatz".
Mehrere Versicherungsgesellschaften bieten auch umfangreichen Schutz für die Zähne von Kindern. Welcher Tarif am sinnvollsten ist, ist vom Einzelfall abhängig.
Da Milchzähne nicht von Dauer sind, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder allerdings meist erst ab einem Alter von 3 Jahren sinnvoll. Allerdings kommen Zahnzusatzversicherungen nicht für Behandlungen auf, die bereits von einem Zahnarzt angeraten sind. Wenn Sie also an einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind interessiert sind, sollten Sie diese nicht zu spät abschließen.
Falls Sie Hilfe bei der Suche nach dem passenden Tarif benötigen, beraten unsere Experten der Zahnzusatzversicherungen Sie gerne unverbindlich und kostenlos per Telefon oder E-Mail.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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