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Zahnersatzversicherung – Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Zahnersatzversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur einen geringen Festzuschuss, was Zahnersatz ohne zusätzlichen Versicherungsschutz extrem teuer macht. Ein gut geführtes Bonusheft kann den von der Krankenkasse erstatteten Betrag erhöhen.
  • Die Zahnersatzversicherung deckt speziell die hohen Kosten für den Ersatz von Zähnen ab. Die Zahnzusatzversicherung hingegen bietet ein breiteres Leistungsspektrum, welches auch andere Zahnbehandlungen und Prophylaxe abdeckt.
  • Gute Tarife übernehmen mindestens 75 Prozent, sehr gute Tarife mindestens 90 Prozent der anfallenden Zahnarzt- und Laborkosten. Die Versicherung ist bereits ab etwa zwei Euro monatlich erhältlich, wobei umfangreichere Tarife teurer sind. Tarife Tarife mit einem „mindestens guten“ Testurteil von Stiftung Warentest starten bei etwa vier Euro im Monat.
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 19.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Zahnersatzversicherung?
  2. Unterschied Zahnersatz- und Zahnzusatzversicherung
  3. Leistungen der Zahnersatzversicherung
  4. Leistungsbegrenzungen und Leistungsstaffelung
  5. Kosten für die Zahnersatzversicherung
  6. Wartezeiten in der Zahnersatzversicherung
  7. Häufige Fragen
  8. Passenden Tarif finden mit CHECK24

 

Was ist eine Zahnersatzversicherung?

Eine Zahnersatzversicherung leistet, wenn eine Zahnlücke geschlossen oder ein zerstörter Zahn ersetzt werden soll.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei solchen Eingriffen nur einen geringen Festzuschuss. Dieser deckt lediglich 60 Prozent der Kosten für die medizinische Grundversorgung ab. Aus diesem Grund kann Zahnersatz ohne eine entsprechende Zusatzversicherung sehr teuer werden.

Bonusheft sorgfältig pflegen

Wer regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt geht und damit sein Bonusheft sorgfältig pflegt, erhält von der Krankenkasse einen Zuschlag zum Festzuschuss. Wer fünf Jahre lang mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war, erhält einen Bonus von zehn Prozent auf den Festzuschuss. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Bonus auf 15 Prozent. Dann werden bis zu 75 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung übernommen.

Die Regelversorgung der GKV sieht im Falle einer zu schließenden Zahnlücke eine unverblendete Zahnbrücke vor. Neben der Regelversorgung kann der Patient jedoch auch eine sogenannte gleichartige Versorgung wählen. Bei dieser Versorgungsart erhält er einen Zahnersatz, der sich ebenfalls an der Regelversorgung orientiert, jedoch hochwertiger ist. Auch hierfür zahlt die Kasse lediglich den Festzuschuss. Die Mehrkosten der teuren Maßnahme muss der Patient selbst tragen. Zur gleichartigen Versorgung zählen zum Beispiel Kronen aus Keramik oder eine vollverblendete Brücke.

Möchte der Patient eine Behandlung, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten ist, handelt es sich um eine andersartige Versorgung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient ein Implantat anstelle einer Brücke wählt. Auch in diesem Fall wird von der Kasse nur der Festzuschuss übernommen.

Versorgungsart Beispiel Kassenleistung
Regelversorgung Unverblendete Zahnbrücke Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung
Gleichartige Versorgung Vollverblendete Brücke Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung
Andersartige Versorgung Implantat statt Brücke Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung

Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Welchen Anteil die PKV für Zahnersatz übernimmt, hängt stark vom Anbieter und individuellem Tarif ab. In der Regel übernimmt die PKV einen Anteil von 60 bis 80 Prozent für Zahnersatz.

 

Unterschied Zahnersatz- und Zahnzusatzversicherung

Die Zahnersatzversicherung sichert das höchste Risiko im Bereich der Zahnbehandlungen ab – die hohen Kosten, die entstehen, wenn ein Zahn ersetzt werden muss.

Die Zahnzusatzversicherung hingegen bietet ein umfangreicheres Leistungsspektrum und leistet neben Zahnersatz auch für Zahnbehandlungen, etwa Wurzelbehandlungen und Füllungen. Auch für die professionelle Zahnreinigung wird in der Regel mindestens ein Teil der Kosten übernommen, ebenso für Kieferorthopädie bei medizinischer Notwendigkeit.

Leistungen Zahnersatzversicherung Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz
Zahnbehandlung
Prophylaxe

 

Leistungen der Zahnersatzversicherung

Die wichtigste Leistung der Zahnersatzversicherung ist die Kostenübernahme für Zahnersatzmaßnahmen. Darunter fallen Kronen und Brücken sowie Implantate und Veneers.

Gute Zahnersatztarife übernehmen mindestens 75 Prozent, sehr gute Tarife mindestens 90 Prozent der anfallenden Zahnarzt- und Laborkosten. Die meisten Tarife berechnen dabei die Zuzahlung der Krankenkasse mit ein. Der restliche Prozentsatz wird als Eigenanteil bezeichnet und muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. 

  • Bei Tarifen mit Eigenanteil profitieren Versicherungsnehmer von geringeren Monatsbeiträgen, müssen aber im Leistungsfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
  • Bei Tarifen ohne Eigenanteil hingegen wird ein höherer Monatsbeitrag fällig, dafür ist im Leistungsfall keine Zuzahlung zu leisten. Die Kosten für Behandlungen werden bei einem solchen Tarif zu 100 Prozent übernommen.

Beispiel:

Kosten mit und ohne ZahnersatzversicherungEin fehlender Zahn soll mit einem Implantat ersetzt werden. Die Kosten liegen bei insgesamt 3.000 Euro. Die Krankenkasse beteiligt sich mit 460 Euro daran. Den Rest muss der Patient selbst bezahlen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 90 Prozent der Kosten erstattet, kann die Selbstbeteiligung von 2.540 Euro auf 300 Euro reduziert werden.

Gerundete Werte, Festzuschuss laut Festzuschuss-Richtlinie (Juli 2024)

Für die folgenden Leistungen übernimmt die Zahnersatzversicherung in der Regel keine Kosten:

  • Zahnreinigung
  • Wurzelbehandlung
  • Kieferorthopädie

 

Leistungsbegrenzungen und Leistungsstaffelung

Die Kosten, die von der Versicherung für Zahnersatz übernommen werden, sind bei den meisten Tarifen in den ersten Jahren begrenzt. Diese Leistungsbegrenzung dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Nach einigen Jahren können Leistungen vollumfänglich in Anspruch genommen werden.

Die Leistungsbegrenzung gilt bei den meisten Tarifen für drei oder vier Jahre und sieht eine Höchsterstattung von beispielsweise 4.000 Euro vor. Bei einigen Tarifen ist die Leistungsbegrenzung auch nach Jahren gestaffelt. Dann ist die Leistung in den ersten Jahren auf einen relativ geringen Betrag begrenzt (beispielsweise auf 750 Euro im ersten Versicherungsjahr), steigt aber im Laufe der Jahre an (beispielsweise auf 1.500 Euro im zweiten und 3.000 Euro im dritten Versicherungsjahr). In der Regel endet diese Leistungsstaffel nach drei oder vier Jahren, danach sind die Leistungen im Regelfall unbegrenzt.

 

Kosten der Zahnersatzversicherung

Eine Zahnersatzversicherung ist bereits ab etwa 3 Euro monatlich erhältlich. Umfangreichere Tarife mit einem höheren Leistungsniveau sind etwas teurer.

Einteilung der Leistungsstufen nach den Kriterien von CHECK24
Leistungsstufe Gut Sehr gut Exzellent
Kronen & Brücken mindestens 75 % mindestens 90% 100%
Implantate mindestens 75 % mindestens 90% 100%
Veneers mindestens 75 % mindestens 90% 100%
Beitrag ab 2,87 € monatlich ab 3,50 € monatlich ab 4,35 € monatlich

Die Zahnersatzversicherung ist somit günstiger als eine Zahnzusatzversicherung, schützt aber dennoch vor den enormen Kosten von Zahnersatz. Tarife mit befriedigendem Leistungsniveau sind bis zu 50 Prozent günstiger als Tarife der Zahnzusatzversicherung.

Zusätzlich sparen mit jährlicher Zahlweise

Einige Versicherer bieten die Option, den Versicherungsbeitrag auf jährlicher Basis zu zahlen. Bei dieser Zahlweise wird häufig ein Rabatt gewährt, wodurch Versicherungsnehmer zusätzlich sparen können.

 

Wartezeiten in der Zahnersatzversicherung

Viele Tarife der Zahnersatzversicherung sehen eine Wartezeit vor. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann Leistungen erst nach einer bestimmten Zeit in Anspruch nehmen. Die Länge der Wartezeit variiert dabei von Tarif zu Tarif. Häufig sind Wartezeiten von sechs oder acht Monaten vorgesehen.

Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, bei denen Leistungen direkt nach Vertragsabschluss beansprucht werden können. Wählen Sie hierfür einfach den Filter „Ohne Wartezeit“ im Online Tarifvergleich aus. Es werden dann nur Tarife angezeigt, die keine Wartezeit vorsehen.

Versicherungsnehmer sollten beachten, dass für Behandlungen, die vor Abschluss einer Zahnersatzversicherung angeraten oder bereits begonnen wurden, sowohl bei Tarifen mit als auch ohne Wartezeit kein Versicherungsschutz besteht.

 

Häufige Fragen

  • Können fehlende Zähne mitversichert werden?

    Ja, es ist möglich, bereits fehlende Zähne mitzuversichern. Bei den meisten Tarifen können ein bis drei fehlende Zähne mitversichert werden.

    Als fehlende Zähne gelten dabei Zahnlücken, die mit Zahnersatz gefüllt werden könnten. Weisheitszähne sowie vollständig durch benachbarte Zähne geschlossene Lücken gelten dabei nicht als Zahnlücken und müssen vor Vertragsabschluss auch nicht angegeben werden.

    Versicherungsnehmer sollten beachten, dass für bereits vorhandene Zahnlücken Risikozuschläge erhoben werden oder abweichende Leistungsbegrenzungen gelten können.

  • Kann eine Zahnersatzversicherung abgeschlossen werden, wenn bereits Zahnersatz vorhanden ist?

    Ja, eine Zahnersatzversicherung kann auch abgeschlossen werden, wenn bereits Zähne ersetzt wurden. Dazu zählt auch herausnehmbarer Zahnersatz, beispielsweise eine Prothese.

    Haben Sie bereits Zahnersatz, machen Sie lediglich ein paar wenige Angaben zu Ihrem Zahnstatus in unserem Online-Vergleich. Dazu zählen etwa, wie viele Zähne bereits ersetzt wurden und ob Prothesen oder Brücken vorhanden sind. Dann werden Ihnen ausschließlich Tarife angezeigt, die vorhandenen Zahnersatz mitversichern.

    Keine Versicherung von aktuellen Behandlungen

    Auch Tarife, die Zahnlücken und Prothesen mitversichern, leisten nur bei Behandlungen, die nach Abschluss des Vertrags vom Zahnarzt empfohlen werden.

  • Gibt es Beitragserhöhungen im Alter?

    Ob es im Alter zu Beitragserhöhungen kommt, ist abhängig vom gewählten Tarif. Bei Tarifen mit Beitragserhöhung, erhöht sich der Beitrag abhängig vom Alter in der Regel alle fünf bis zehn Jahre.

    Wünschen Sie einen Tarif ohne Beitragserhöhung, können Sie im Online Tarifvergleich den Filter „stabiler Beitrag im Alter“ auswählen. Dann werden Ihnen nur Tarife mit gleichbleibendem Beitrag angezeigt. Beachten Sie, dass diese Tarife dafür meist von Beginn an etwas teurer sind und individuell abzuwägen ist, welche Art von Tarif am sinnvollsten ist.

    Zu beachten ist jedoch, dass bei allen Tarifen die Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen erhöht werden können.

  • Kann man eine Zahnersatzversicherung für Kinder abschließen?

    Ja, es ist kein Problem auch Kinder zu versichern.

    Der Vorteil dabei ist, dass Kinder in der Regel noch keine Zahnprobleme aufweisen und Tarife für Kinder somit sehr günstig sind. Viele Anbieter bieten Tarife für Kinder bereits ab weniger als einem Euro monatlich an.

 

Passende Versicherung finden mit dem CHECK24-Vergleich

Die Zahnersatzversicherung kann als eigenständige Versicherung oder als Baustein der Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie können dabei selbst entscheiden, welchen Versicherungsumfang Ihr Tarif bieten soll und bis zu welchem Anteil die Behandlungskosten erstattet werden sollen.

Zahnersatz- oder Rundumschutz-Tarife kostenlos vergleichen

Nutzen Sie den kostenlosen Zahnersatzversicherung-Vergleich von CHECK24, um die verschiedenen Zahnversicherungen miteinander zu vergleichen und Ihren Beitrag zu berechnen. Den gewünschten Leistungsumfang können Sie dabei selbst wählen: Vergleichen Sie günstige Tarife mit reinen Zahnersatzleistungen oder Rundumschutz-Tarife, die zusätzlich für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung leisten.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Quelle: CHECK24 Zahnzusatzversicherung-Vergleich, 05/2024

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