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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 07.10.2024
Ihr Kind tobt an einem Klettergerüst auf dem Spielplatz und schon ist es trotz aller Vorsicht passiert: Es fällt hin und ein Zahn bricht ab. Zunächst sollten Sie selbst Ruhe bewahren und Ihr Kind beruhigen. Wenn Milchzähne herausgeschlagen oder abgebrochen sind, ist dies in der Regel kein Notfall. Milchzähne werden meist nicht wieder eingesetzt, da sie die Zahnkeime der bleibenden Zähne schädigen könnten. Trotzdem ist bisweilen eine Behandlung notwendig, damit es nicht zu Fehlstellungen der bleibenden Zähne kommt.
Ist ein Milchzahn nach dem Unfall locker oder in seiner Position verschoben, sollten sie ihn nicht bewegen. Rufen Sie möglichst umgehend einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik an. Nur ein Zahnmediziner kann entscheiden, wie dringend eine Behandlung tatsächlich ist.
Auch bei Schäden an den bleibenden Zähnen ist es wichtig, schnellstmöglich einen Zahnarzt aufzusuchen. Ist ein bleibender Zahn herausgeschlagen, handelt es sich um einen Notfall. Der Zahn sollte dann so schnell wie möglich wieder eingesetzt werden. Befindet sich der herausgeschlagene Zahn noch im Mund, nehmen Sie den Zahn heraus. Ansonsten droht Erstickungsgefahr. Fassen Sie den Zahn unbedingt nur an der Krone an, nicht an der Zahnwurzel. Versuchen Sie auch nicht, den Zahn zu säubern oder zu desinfizieren.
Können Sie in der Nähe der Unfallstelle keinen herausgeschlagenen Zahn finden, obwohl im Kiefer Ihres Kindes ein Zahn fehlt, kann der Zahn auch hineingeschlagen sein. Ein Zahnarzt muss dann feststellen, ob der Zahn tatsächlich in sein Zahnfach im Kiefer gedrückt worden ist.
Tipp: Lassen Sie Ihr Kind bei einer starken Blutung auf Mull oder ein Stück fusselfreien Stoff – beispielsweise ein Stofftaschentuch – beißen.
Einen ausgeschlagenen bleibenden Zahn sollten Sie so schnell wie möglich feucht lagern. Legen Sie ihn am besten in eine spezielle Zahnrettungsbox mit einer Nährlösung, damit die Zahnwurzel nicht austrocknet. Zur Not können Sie den Zahn auch in gekühlter H-Milch, einer sterilen Kochsalzlösung aus der Apotheke oder einem Gefrierbeutel lagern. Er sollte dann so schnell wie möglich in eine Zahnrettungsbox umgelagert werden. Legen Sie den Zahn jedoch keinesfalls in Wasser oder ein trockenes Papiertaschentuch – hier stirbt das Wurzelgewebe innerhalb von Minuten ab. Je weniger Zeit bis zu einer Behandlung vergeht, umso größer sind die Chancen, den Zahn zu retten. Daher sollten Sie schnellstmöglich einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen. Denn wenn die empfindliche Wurzelhaut eines Zahnes ausgetrocknet ist, kann er nicht mehr eingepflanzt werden.
Ist ein bleibender Zahn abgebrochen, sollten Sie das abgebrochene Stück ebenfalls möglichst in eine Zahnrettungsbox legen und umgehend einen Zahnarzt konsultieren.
Milchzahn |
Bleibender Zahn |
|
---|---|---|
Gelockert |
Den Zahn möglichst nicht belasten. |
Den Zahn möglichst nicht belasten. |
Abgebrochen |
Bei Blutung aus dem Zahn: umgehend zum Zahnarzt. |
Abgebrochene Stücke möglichst in Rettungsbox lagern. |
Herausgeschlagen |
Ausgeschlagene Milchzähne werden meist nicht wieder eingesetzt. |
Zahn möglichst in Rettungsbox lagern. |
Verschoben |
Zahn an seiner Position belassen. |
Zahn an seiner Position belassen. |
Hineingeschlagen |
Es drohen Schäden an den bleibenden Zähnen. |
Es drohen Komplikationen. |
Rufen Sie nach jedem Zahnunfall möglichst umgehend einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik an. |
Sind Sie sich unsicher, ob sich Ihr Kind nach einem Sturz die Zähne verletzt hat, sollten Sie im Zweifel zum Zahnarzt gehen. Als Laie kann man nicht immer erkennen, ob etwa ein Zahn gelockert, an der Wurzel gebrochen ist oder gar ein Kieferbruch vorliegt. Bei Verletzungen von Milchzähnen besteht zusätzlich das Risiko, dass die darunter liegenden Anlagen der bleibenden Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Zahnarzt kann mithilfe von Röntgenaufnahmen und gezielten Untersuchungen beurteilen, ob eine Behandlung nötig ist und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. In einigen Fällen genügt eine aufmerksame Beobachtung, während in anderen Situationen ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist, um dauerhafte Schäden zu verhindern.
Jedes dritte bis vierte Kind erleidet nach Angaben des Bundesverbands der Kinderzahnärzte bis zu seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Am besten ist es, Zahnunfälle durch einen geeigneten Schutz zu verhindern. Treiben Ihre Kinder Sportarten mit erhöhter Sturzgefahr oder Körperkontakt wie etwa Inlineskaten oder Hockey, sollten sie daher möglichst einen Zahnschutz – einen sogenannten Mouthguard – tragen.
Der Mouthguard ist eine Kunststoffschiene, die individuell angefertigt wird. Dafür nimmt der Zahnarzt einen Abdruck des Gebisses, ein Zahntechniker produziert danach den passenden Schutz. Für die meisten Sportarten reicht eine Schiene aus, die nur die oberen Zähne schützt. Sie dämpft bei einem Aufprall die auftretenden Kräfte und kann so das Risiko einer Zahnverletzung um bis zu 60 Prozent reduzieren. Ein guter Schutz sollte beim Tragen dabei weder die Atmung noch Sprache Ihres Kindes beeinträchtigen.
Da der Kiefer bei Kindern noch wächst, müssen Sie einen solchen Zahnschutz allerdings regelmäßig austauschen.
An der Luft trocknet die Wurzelhaut eines ausgeschlagenen Zahnes innerhalb weniger Minuten aus. Um einen Zahn später wieder einpflanzen zu können, sollten Sie ihn daher am besten in einer Zahnrettungsbox feucht lagern. Eine solche Box ist in der Apotheke erhältlich und enthält eine spezielle Nährlösung. Darin kann ein Zahn bis zu zwei Tage gelagert werden. Dies ist vor allem entscheidend, wenn es noch weitere Verletzungen – beispielsweise im Gesicht – gibt, die zuerst behandelt werden müssen. Eine Rettungsbox können Sie bis zu drei Jahre lang aufbewahren, bevor sie ausgetauscht werden muss.
Medium |
Lagerungsdauer |
---|---|
Zahnrettungsbox |
24-48 Stunden |
H-Milch |
1-2 Stunden |
Isotone Kochsalzlösung (aus der Apotheke) |
30 Minuten |
Plastikfolie |
15-30 Minuten |
Kommt es im Zusammenhang mit einem Unfall zu einem Zahnverlust oder brechen aus anderen Gründen Teile von Zähnen ab, sind die Sorgen der Betroffenen groß. Doch durch eine sogenannte Replantation ist es oftmals möglich, Zähne dennoch zu erhalten. Wichtig sind die ersten Rettungsmaßnahmen, damit der behandelnde Zahnarzt die erforderlichen Schritte einleiten kann.
Der richtige Transport der komplett oder zum Teil ausgeschlagenen Zähne ist das A und O für die weitere Replantation, also das Wiederherstellen des Status quo. Möglichst schnell sollten Patienten den Experten aufsuchen. Idealerweise erfolgt der Transport des ausgeschlagenen Zahn(teil)s in gekühlter H-Milch. Auch sogenannte Zahnrettungsboxen oder sterilisierte Kochsalzlösungen schützen die Zähne gegen Schmutz und andere Belastungen. Für die Replantation abgebrochener Zähne stehen spezielle Klebemittel zur Verfügung.
Sind Zähne durch den Zwischenfall komplett aus dem Halteapparat entfernt, müssen vielfach vor dem Einsetzen an der ursprünglichen Stelle im Kiefer Wurzel- oder Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt werden. Bis der Zahn in der gewünschten Weise wieder aus eigener Kraft hält, gehört zur Replantation nach der Fixierung auch die Verankerung der Zähne – wahlweise am Restzahn oder vorübergehend an einem der angrenzenden Zähne oder Zahnersatz-Modellen.
Benötigt Ihr Kind nach einem Zahnunfall eine aufwendige Behandlung oder trotz aller Rettungsversuche einen Zahnersatz, schützt eine Zahnzusatzversicherung vor hohen Zuzahlungen. Dies gilt besonders für Freizeitunfälle, wenn keine andere Versicherung – etwa die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Unfall im Kindergarten – die Behandlung übernimmt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann wie beim Erwachsenen grundsätzlich die Kosten nur im Rahmen der Regelversorgung.
Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder stellen Sie sicher, dass Ihr Kind beim Zahnarzt im Fall der Fälle die bestmögliche Versorgung erhält – ohne dass Sie Angst vor den Kosten haben müssten. Denn Zahnschäden nach einem Unfall sollten in jedem Fall behandelt werden, um spätere langwierige Behandlungen zu vermeiden.
Eine private Zahnzusatzversicherung leistet bei einem Unfall sofort. Die sonst üblichen Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren entfallen. Allerdings sollten Sie Ihr Kind rechtzeitig versichern, bevor ein Unfall passiert. Denn für Zahnschäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden, zahlen die Versicherungen in der Regel keine Behandlungskosten.
Mit einer Police sichern Sie sich sogar gegen mögliche Spätfolgen eines Unfalls ab. Denn sollte Ihr Kind später eine kieferorthopädische Behandlung benötigen, übernehmen gute Tarife auch einen Großteil dieser Kosten.