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Zweitmeinung Zahnarzt

Ihre Zahngesundheit und Ihre Zähne verdienen die beste Pflege. Eine Zweitmeinung kann Ihnen bei Unsicherheiten oder komplexen Diagnosen zusätzliche Sicherheit geben und alternative Behandlungsoptionen aufzeigen, um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie bei dem Thema achten sollten.

Zweitmeinung beim Zahnarzt: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Als Patient haben Sie grundsätzlich das Recht, eine zweite Meinung bei einem anderen Zahnarzt einzuholen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
  • Durch eine Zweitmeinung wird sichergestellt, dass Sie die bestmögliche und für Sie passende Behandlung erhalten.
  • Insbesondere bei Zweifeln oder vor schwerwiegenden Eingriffen kann es sinnvoll sein, sich mit einer Zweitmeinung abzusichern.
  • Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet gesetzlich Versicherten eine unabhängige und kostenlose Beratung an.
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 10.07.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen und Patientenrechte: Welche Rechte habe ich?
  2. Wie finde ich den richtigen Zahnarzt für eine Zweitmeinung?
  3. Ablauf einer Zweitmeinung: Was erwartet mich?
  4. Kosten und Versicherungsfragen: Was zahlt die Krankenkasse?
  5. Vergleich von Behandlungsvorschlägen: Worauf sollte ich achten?
  6. Häufige Fragen

 

Rechtliche Grundlagen und Patientenrechte: Welche Rechte habe ich?

In Deutschland gelten bestimmte Patientenrechte und Regelungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Patienten transparent, fair und angemessen behandelt werden.

Zu den wichtigsten Patientenrechten zählt das Recht auf:

  • Selbstbestimmung
    Für die Durchführung einer Behandlung oder Therapie ist die Einwilligung des Patienten erforderlich.
  • Information
    Den Patienten steht es zu, ausreichend und verständlich über medizinische Maßnahmen informiert und aufgeklärt zu werden.
  • Vertraulichkeit
    Die Privatsphäre und die Daten des Patienten müssen in jedem Fall geschützt werden.
  • Einsicht in eigene Akte
    Patienten haben das Recht, eine Einsicht in ihre vollständige Gesundheitsakte zu erhalten und Kopien davon anfertigen zu lassen.
  • Schadensersatz
    Im Falle von Behandlungsfehlern kann der geschädigte Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern.
  • Freie Arztwahl
    Versicherte haben die Möglichkeit, sich ihre Arztpraxis oder Klinik selbst auszusuchen. Hierbei handelt es sich strenggenommen nicht um ein Patientenrecht, sondern ein Recht gegenüber der Krankenversicherung.
  • Freie Wahl der Krankenkasse
    Kassenpatienten haben das Recht darauf, ihre Krankenkasse selbst zu wählen. Auch hierbei handelt es sich nicht direkt um ein Recht gegenüber den Ärzten, sondern gegenüber der Krankenversicherung.

 

Wie finde ich den richtigen Zahnarzt für eine Zweitmeinung?

Kassenärztliche Vereinigungen und Zahnärztekammern

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bietet seit 2005 ein Zweitmeinungsmodell an. Dabei handelt es sich um unabhängige Beratungsinstanzen, bei denen Sie eine Zweitmeinung einholen können. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Um sicherzustellen, dass die dabei gegebene Zweitmeinung neutral erfolgt, darf der Beratungszahnarzt die Behandlung im Anschluss nicht selbst durchführen. Damit Sie den Service nutzen können, müssen Sie gesetzlich versichert sein und bereits einen Heil- und Kostenplan vorliegen haben.

Eine gute Anlaufstelle bieten außerdem die Kassenärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern (KZV) der Bundesländer. Wohnen Sie beispielsweise in Bayern, können Sie sich an die KZVB wenden. Die Servicestelle bietet Ihnen eine kostenlose Beratung rund um die Themen Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie alternative Heil- und Kostenpläne.

Online-Präsenz und Internetportale

Die meisten Zahnarztpraxen haben mittlerweile eine Online-Präsenz oder sind zumindest in Internetportalen gelistet. Internetportale wie jameda geben Ihnen beispielsweise Informationen über Standort, Bewertungen und Kontaktdaten der Praxis oder des Arztes. Bei einigen Portalen oder Praxiswebseiten ist es sogar möglich, direkt online einen Termin zu buchen.

Auktionsportale

Bei bestimmten Portalen ist es möglich, den Behandlungs- und Kostenplan Ihres Zahnarztes hochzuladen. Andere Zahnärzte können dann auf Ihre Informationen zugreifen und per Auktion Gegenangebote anbieten. Diese sind zwar meist kostengünstiger, allerdings muss der Zahnarzt im Anschluss einen konkreten Kostenplan erstellen, der mitunter von dem versprochenen Angebot abweichen kann. Im Gegenzug sind Sie nicht verpflichtet, das Angebot verbindlich anzunehmen. Da Auktionsportale wenig über die Qualität des Zahnarztes aussagen, ist eine kurze zusätzliche Recherche empfehlenswert. Weitere Informationen zum Thema Zahnarztsuche erhalten Sie in unserem themenspezifischen Ratgeber.

 

Ablauf einer Zweitmeinung: Was erwartet mich?

  1. Heil- und Kostenplan/Erstmeinung erhalten
    Die Voraussetzung für eine Zweitmeinung beim Zahnarzt ist, dass Sie bereits einen konkreten Heil- und Kostenplan von einem Mediziner erhalten haben. Insbesondere bei Zahnersatzbehandlungen ist die Erstellung eines solchen Dokuments zwingend notwendig. Der Kostenplan ist dringend aufzubewahren und beispielsweise bei der Beratungsstelle und Krankenkasse vorzulegen.
  2. Ggf. Beratungsstelle kontaktieren
    Sollten Sie sich unsicher sein und eine unabhängige Unterstützung wünschen, ist der Kontakt zur Beratungsstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder der Zahnärztekammer empfehlenswert. Dieser Schritt ist jedoch optional.
  3. Neuen Zahnarzt finden und Termin vereinbaren
    Sie haben das Recht, Ihren Zahnarzt oder Ihre Praxis selbst auszuwählen. Dafür können Sie die oben genannten Möglichkeiten nutzen. Wenn Sie eine Praxis gefunden haben, können Sie einen Termin vereinbaren.
  4. Zweiten Befund erstellen lassen
    Der von Ihnen gewählte Arzt untersucht Sie und stellt Ihnen eine Diagnose bzw. einen Befund aus. Er klärt Sie über Behandlungsmöglichkeiten auf und erstellt einen eigenen Heil- und Kostenplan, der die anfallenden Kosten beinhaltet.
  5. Angebote vergleichen und entscheiden
    Sie können nun die beiden Heil- und Kostenpläne miteinander vergleichen und nach verschiedenen Gesichtspunkten abwägen. Auch an dieser Stelle kann es sinnvoll sein, die kostenlose Beratung der KZV zu nutzen.
  6. Kostenplan an Krankenkasse geben
    Sobald Sie sich für eine medizinische Maßnahme bei einem Arzt bzw. in einer Praxis entschieden haben, wird der Kostenplan an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. In der Regel übernimmt dies Ihr Arzt. Die Kasse prüft nun insbesondere, ob die Voraussetzungen für den Festzuschuss gegeben sind.
  7. Behandlung starten
    Wenn der Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt wurde, können Sie die entsprechenden Termine bei Ihrem Arzt vereinbaren und mit der Behandlung starten.

 

Kosten und Versicherungsfragen: Was zahlt die Krankenkasse?

Als Patient haben Sie generell das Recht auf eine freie Wahl der Arztpraxis und des Krankenhauses. Sie können also zu einem beliebigen Experten gehen und eine weitere Zahnarztmeinung einholen, ohne dass es für Sie mit Kosten verbunden ist. Für gesetzlich Versicherte kann die Auswahl jedoch eingeschränkt sein. Nicht jede Arztpraxis ist für Kassenpatienten verfügbar bzw. nicht überall werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet.

Für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz leisten die Krankenkassen jedoch meist nur einen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung, sodass Sie je nach Behandlung und Leistung einen Eigenanteil zahlen müssen. Insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz oder qualitativen Zahnfüllungen können höhere Kosten auf Sie zukommen. Daher ist es immer wichtig, einen Kostenplan oder Kostenvoranschlag beim Zahnarzt einzuholen und ggf. mit anderen Praxen zu vergleichen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die bestmögliche Behandlung und den hochwertigsten Zahnersatz wählen, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Die Zahnarztkosten werden je nach Tarif zu großen Teilen von der Zahnzusatzversicherung erstattet. Gute Tarife übernehmen mindestens 75 Prozent für Ihren Zahnersatz oder Ihre Zahnbehandlung. Unsere unabhängigen Versicherungsexperten sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich. Die Beratung ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

 

Vergleich von Behandlungs­vorschlägen: Worauf sollte ich achten?

Wenn Sie unterschiedliche Heil- und Kostenpläne erhalten haben und diese vergleichen möchten, sollten Sie auf verschiedene Punkte achten, bevor Sie sich für eine Behandlung oder einen Arzt entscheiden.

  • Kosten
    Die Kosten für verschiedene Zahnbehandlungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem können auch die Kosten für die gleiche Behandlung je nach Praxis und Arzt stark variieren. Ein Kostenvergleich ist daher dringend zu empfehlen und bei Ihrer Wahl zu berücksichtigen. Sie sollten dabei auch darauf achten, dass alle Kosten transparent aufgelistet und keine möglichen Zusatzkosten vorenthalten werden. Dies können Sie beispielsweise bei der Beratungsstelle überprüfen lassen.
  • Behandlungskonzept
    Die vorliegenden Dokumente müssen klar und verständlich sein. Sowohl die Diagnose als auch die genauen Behandlungsdetails müssen nachvollziehbar kommuniziert werden. Ein detaillierter Heil- und Kostenplan zeigt, dass der Zahnarzt sich gründlich mit dem Fall beschäftigt hat. Auch Themen wie Nachsorge und der Umgang mit Komplikationen sollten bestenfalls geklärt werden.
  • Kompetenz
    Achten Sie auf die Erfahrung und Expertise des Zahnarztes. Ein Arzt mit langjähriger Erfahrung kann ggf. eine bessere Qualifikation und Kompetenz bieten. Sie können auch Erfahrungen und Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis oder aus Rezensionen zurate ziehen.
  • Praxis
    Neben dem Arzt kann auch die Praxis ein entscheidender Faktor sein. Eine Praxis mit moderner Ausstattung und fortschrittlichen Technologien kann Ihnen eine bessere Behandlung und ggf. genauere Diagnosen ermöglichen. Auch die Qualität der verwendeten Materialien, z. B. für Zahnfüllungen oder Zahnersatz, spielt eine wichtige Rolle. Sie sollten sich zudem in der Praxis wohlfühlen, insbesondere wenn es sich um eine langfristige oder komplexere Behandlung handelt.

 

Häufige Fragen

  • Kann eine Zweitmeinung zu einer anderen Diagnose führen?

    Ja, es ist möglich, dass ein zweiter Arzt zu einer anderen Diagnose kommt und eine alternative Behandlung vorschlägt. Dies kann etwa an unterschiedlicher Erfahrung, anderem Equipment oder der subjektiven Einschätzung liegen.

  • Wie viele Zweitmeinungen sind sinnvoll?

    Meist reichen eine bis zwei Zweitmeinungen aus, um eine geeignete Behandlung zu finden. Weitere Meinungen sollten nur eingeholt werden, wenn es immer noch erhebliche Unklarheiten und Zweifel gibt.

  • Kann ich meine Unterlagen, beispielsweise Röntgenbilder, vom ersten Zahnarzt anfordern und an den zweiten geben?

    Als Patient haben Sie das Recht darauf, Ihre Daten und Unterlagen einzusehen sowie Kopien davon zu erstellen. Die Praxis muss Ihnen also Ihre Röntgenbilder zur Verfügung stellen. Diese können für die Zweitdiagnose sehr nützlich sein.

  • Gibt es bestimmte Ärzte, die für eine Zweitmeinung besser geeignet sind?

    Bei speziellen Problemen kann es empfehlenswert sein, einen Facharzt aufzusuchen, z. B. einen Kieferorthopäden oder Parodontologen. Diese sind auf das jeweilige Gebiet spezialisiert und können im Zweifelsfall eine qualifiziertere Diagnose bieten.

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