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Krankenkassenbeitrag: Betriebsrentner sollen ab 1. Januar entlastet werden

München, 12.11.2019 | 15:37 | mst

Lange war die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ein Thema. Nun soll ein Freibetrag die Bezieher einer Betriebsrente ab 2020 entlasten. Bis zu einer Höhe von 318 Euro soll maximal der halbe Beitragssatz fällig werden.
 

Rentner-Paar macht seine Finanzen am Laptop.Rentner-Paar macht seine Finanzen: Betriebsrentner sollen ab 2020 weniger für ihre Krankenkasse zahlen.
Betriebsrentner sollen im nächsten Jahr bei den Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag vorstellte.
 
Nach den Plänen von Spahn soll für Betriebsrenten ab dem 1. Januar 2019 ein Freibetrag von 159 Euro eingeführt werden. Das heißt, auf die ersten 159 Euro einer Betriebsrente müssten dann keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Nur für den Teil der Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, werden Abgaben fällig.
 
Zudem sollen Betriebsrentner mit Bezügen von bis zu 318 Euro nur den halben Beitragssatz zahlen. Diese Neuerung soll 60 Prozent aller Bezieher einer Betriebsrente betreffen. Die anderen 40 Prozent sollen von dem neuen Freibetrag profitieren.

Bislang gilt eine Freigrenze von knapp 156 Euro

Bislang gilt eine Freigrenze von 155,75 Euro. Übersteigt eine Betriebsrente diese Freigrenze, wird auf die gesamte Rente der volle Kassenbeitrag fällig. Dieser setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammen.
 
„Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon“, sagte Spahn zu seinem Entwurf.
 
Für die Kosten in Höhe von voraussichtlich 1,2 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen aufkommen.
 

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