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Zusatzbeitrag: Prognose des BKK-Dachverbands: Zusatzbeitrag der Kassen könnte 2025 auf 2,45 % steigen

München, 30.4.2024 | 13:22 | npa

Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.

Ausgedruckter Finanzbericht mit Balkendiagramm, darauf liegt ein StethoskopDie BKK erwarten für 2025 eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,75 %.
Die Krankenkassen hatten bereits im Zuge des Finanzierungsentwurfes vor der Erhöhung des Zusatzbeitrags gewarnt. Nun stellt der BKK-Dachverband konkrete Zahlen für das kommende Jahr vor. Demnach könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag von aktuell 1,7 % auf 2,45 % steigen. In den letzten zwei Jahren war der Beitrag bereits von 1,3 % auf 1,6 % und zuletzt auf 1,7 % gestiegen. Ein Anstieg von 0,75 % wäre damit die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags im Jahre 2015. Die Kassen begründen diesen enormen Anstieg u. a. mit milliardenschweren Defiziten und aufgebrauchten Finanzreserven.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr vom Gesundheitsministerium berechnet und ergibt sich aus der erwarteten finanziellen Belastung der Kassen. Jede Krankenkasse kann sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientieren, um ihren individuellen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder zu berechnen. Der Zusatzbeitrag wird dann zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % vom Bruttogehalt abgezogen. Bei Arbeitnehmern wird die Hälfte der Kosten vom Arbeitgeber getragen.

Übernimmt eine Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,45 % würden die prozentualen Kosten für Mitglieder von 16,3 % auf 17,05 % ansteigen, für Arbeitnehmer also von 8,15 % auf 8,525 %. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € würde sich so ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von 255,75 € (2024: 244,50 €) ergeben. Der Höchstbeitrag der GKV, der ab einem monatlichen Einkommen von 5.175 € gezahlt wird, würde sich von 421,76 € auf 441,17 € erhöhen. Für Selbstständige läge der monatliche Höchstbeitrag dementsprechend bei 882,34 € (2024: 843,53 €).

Bei den genannten Werten handelt es sich jedoch lediglich um Prognosen. Der tatsächliche Zusatzbeitrag wird erst zum Jahresende berechnet und festgelegt. Da die einzelnen Kassen basierend darauf ihren individuellen Beitrag festlegen, lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen, um sich vor den zusätzlichen Kosten zu schützen.

Quellen:
Handelsblatt
Frankfurter Rundschau
Finanztip

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