Der Kündigungsassistent bietet Ihnen den einfachsten Kündigungsservice für Ihren Internet-Vertrag: In nur 1 Minute wird das Kündigungsschreiben für Sie erstellt und versendet.
Natürlich können Sie den Kündigungsservice auch im Falle eines Sonderkündigungsrechts nutzen oder um den Telefonvertrag für Ihr Festnetz zu kündigen.
Der CHECK24-Kündigungsservice ist kostenlos und blitzschnell. Unser System leitet die Kündigung Ihres Internet-Vertrags umgehend an Ihren Anbieter weiter, sodass sie auf jeden Fall pünktlich eingeht.
Dank unseres Services sparen Sie sich eine Menge Zeit, denn wir haben für jede Kündigung den passenden Text im Kündigungsservice vorformuliert und übermitteln die Kündigung direkt an die richtige Abteilung beim Anbieter.
Vertragsdaten eingeben
Ergänzen Sie im Kündigungsservice Ihre Daten & wählen Sie Ihren Anbieter aus.
Außerdem wird die Kunden- bzw. Vertragsnummer benötigt. Damit kann Ihre Kündigung schneller bearbeitet werden.
Küdigung abschicken
Alle Daten korrekt? Dann versenden wir Ihre Kündigung kostenlos an den Anbieter.
Nach der Zustellung erhalten Sie direkt eine Eingangsbestätigung. So kann nichts mehr schiefgehen!
Bestätigung erhalten
Ihr Anbieter prüft die Kündigung Ihres Internet-Vertrags & sendet Ihnen eine Bestätigung zu. Darin finden Sie auch Ihr Vertragsende.
Nun können Sie einen neuen Internet-Vertrag bestellen.
Mit dem CHECK24-Kündigungsservice können Sie mit nur einem Klick Ihren Vertrag für Internet kündigen – egal, bei welchem Internetanbieter Sie sind oder ob Sie einen DSL-, Kabel- oder Glasfaser-Anschluss haben.
Sie können unseren Kündigungsservice natürlich für alle Internetanbieter, die im Vergleich von CHECK24 gelistet sind, nutzen, um Ihren Vertrag zu kündigen, zum Beispiel:
Die Kündigungsfrist von Internet-Verträgen betrug in der Vergangenheit meist drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Viele Internetanbieter haben diese Kündigungfrist auf einen Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gesenkt, sodass Sie einen Internet-Vertrag für Kabel, Glasfaser oder DSL einfacher kündigen können.
"Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Sie einen Internet-Vertrag jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Automatische Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten oder mehr sind nicht mehr zulässig."
Wenn Sie Ihren Internet-Vertrag kündigen wollen, um zu einem günstigeren Internetanbieter wechseln zu können, müssen Sie nicht selbst kündigen. In diesem Fall übernimmt das der neue Anbieter für Sie.
Vergleichen Sie einfach online günstige Internet-Angebote und bestellen Sie Ihren Wunschtarif. Gerade junge Leute können mit einem Internettarif für junge Leute oft viel Geld sparen. Wenn Sie auf diese Weise Ihren Internetanbieter wechseln, kündigt der neue Anbieter Ihren aktuellen Anschluss und Sie müssen nicht selbst kündigen. Wenn Sie Ihre Festnetznummer zum neuen Anbieter mitnehmen wollen, dürfen Sie nicht selbst kündigen. Der neue Internetanschluss wird unterbrechungsfrei freigeschaltet.
Als CHECK24-Kunde garantieren wir Ihnen einen reibungslosen Wechsel: Dank der 100% Funktioniert Garantie bringen wir Sie schnellstmöglich online, wenn Sie zum Aktivierungsdatum Ihres neuen Internetanschlusses offline sein sollten.
Außer der 100% Funktioniert Garantie profitieren Sie bei CHECK24 auch noch von der Nirgendwo Günstiger Garantie und vielen weiteren Vorteilen, wenn Sie mit uns Ihren Internetanbieter wechseln:
In einigen Fällen können Sie Ihren Internetanbieter auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Dies ist der Fall, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, zum Beispiel wegen eines Umzugs, wegen zu geringer Geschwindigkeit, bei nicht erbrachter Leistung oder bei einer Preiserhöhung.
Das Internet-Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzen, etwa wenn Ihr Internetanschluss an der neuen Adresse nicht verfügbar ist. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im Ratgeber zur Sonderkündigung bei Umzug.
Zusammengefasst können Sie als Kunde in folgenden Fällen Ihren Internetvertrag außerordentlich kündigen:
Mit dem CHECK24-Kündigungsservice können Sie selbstverständlich auch die Kündigung Ihres Telefonvertrags beauftragen. In den meisten Fällen handelt es sich bei Internetanschlüssen um Kombiverträge für Internet und Festnetz, sodass der Telefonvertrag automatisch mit Ihrem Internetvertrag gekündigt wird.
Es gibt nur einen Ausnahmefall, in dem Sie bei einem Anbieterwechsel selbst Ihren Telefonvertrag kündigen müssen: Wenn Sie zwei getrennte Verträge für Internet und Festnetz haben. Der neue Anbieter kündigt nur Ihren Internetvertrag. Ihren Telefonvertrag müssen Sie dann selbst kündigen.
Wenn Sie Ihren Internetvertrag und Handyvertrag beim selben Anbieter haben und dafür einen Kombivorteil erhalten, müssen Sie den Internet- und Telefonvertrag getrennt kündigen. Bei CHECK24 können Sie natürlich auch Ihren Handyvertrag kostenlos online kündigen.
Um Ihren Internetvertrag zu kündigen, nutzen Sie am besten den Kündigungsservice von CHECK24. Binnen einer Minute können Sie die Kündigung online abschicken und erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung von uns. Noch einfacher ist die Kündigung Ihres Internetvertrags, wenn Sie den Anbieter wechseln. In diesem Fall übernimmt der neue Internetanbieter die Kündigung für Sie.
Ein Internetanbieter-Wechsel hat viele Vorteile für Sie. Wenn Sie den Internetanbieter wechseln, sparen Sie sich auch die Kündigung Ihres alten Vertrags. Der neue Anbieter kündigt Ihren laufenden Vertrag für Sie. Sie müssen nur den Anbieterwechsel rechtzeitig beauftragen, damit der neue Anbieter den Wechsel und damit auch die Kündigung zum Vertragsende in die Wege leiten kann.
Ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Internetvertrag besteht unter anderem, wenn:
Redakteurin
Annika Lommatzsch
Annika Lommatzsch ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware.