Direktbankkunden können sich den Scheck auch ohne den Gang zur Filiale unkompliziert auszahlen lassen. Kurz gesagt: Der Scheck wird an die auf der Banken-Website angegebene Adresse – meist die Hauptgeschäftsstelle – geschickt. Das Geldinstitut überweist die Gutschrift dann auf das Girokonto des Scheckinhabers.
Um eingelöst werden zu können, muss der Scheck gültig sein, das bedeutet, er muss im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben, wie zum Beispiel Aussteller, Betrag und Unterschrift, müssen vorhanden und leserlich sind. Darüber hinaus muss der Scheck fristgerecht vorgelegt werden.
Auch bei Direktbanken ist es nicht möglich, einen Scheck digital einzureichen: Es genügt also nicht, einen Scan des Schecks per E-Mail an die Bank zu schicken – sie benötigt immer das Originaldokument.
Bei der Einlösung des Schecks gibt es, je nach Vorgabe der Bank, zwei Möglichkeiten:
Welche Frist zum Einlösen des Schecks gilt, hängt davon ab, wo dieser ausgestellt wurde. Stammt der Scheck aus Deutschland und handelt sich somit um einen Inlandsscheck, gilt eine Frist von acht Tagen. Für einen Scheck aus dem europäischen Ausland ist eine Frist von 20 Tagen zu berücksichtigen. Außerhalb Europas haben Scheckempfänger 70 Tage Zeit für die Einlösung. In jedem Fall läuft die Frist ab dem Ausstellungsdatum. Manche Banken akzeptieren einen Scheck auch noch nach Ablauf der Frist, dann allerdings nur aus Kulanz. Um die Fristen einzuhalten, muss bei der Scheckeinlösung bei einer Direktbank der Postweg, also mindestens ein Werktag, berücksichtigt werden.
Ob beim Scheckeinlösen eine Gebühr fällig wird, hängt unter anderem von der jeweiligen Bank ab. Kommt der Scheck aus dem Ausland, können die Banken zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese beläuft sich in der Regel zwischen zehn und 15 Euro. Als separater Kostenfaktor ist in jedem Fall das Porto für den Postversand an die Direktbank miteinzukalkulieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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