Ein Jugendkonto ist ein Girokonto für Minderjährige. Jugendliche können darüber Geld erhalten und abheben. Eltern können ihren Kindern zum Beispiel das monatliche Taschengeld auf das Jugendkonto überweisen. Ein Jugendkonto hat keinen Disporahmen, so sind unter 18-jährige vor Verschuldung geschützt.
Jugendkonten sind in der Regel komplett kostenlos – sowohl, was das Konto selbst angeht als auch das Abheben an Geldautomaten. Zudem gibt es meistens eine kostenlose Girokarte, Debit-Kredit- oder Prepaid-Karte, mit der die Jugendlichen Geld abheben und in Geschäften bezahlen können.
Bei den meisten Jugendkonten ist ab einem gewissen Alter – je nach Geldinstitut – die Nutzung von Online-Banking sowie die kontaktlose Zahlung über die App der jeweiligen Bank möglich. So gewinnen Teenager früh einen Überblick über ihre finanzielle Situation und lernen den Umgang mit Geld. Entsprechend wird die Nutzung eines Jugendkontos von Experten empfohlen.
Laut der Jugend-Digitalstudie 2023 der Postbank zahlen 31 Prozent der 1.054 befragten 16 – 18-Jährigen regelmäßig oder ab und zu kontaktlos per App. 45 Prozent nutzen für Überweisungen und andere Transaktionen mobiles Online-Banking, 36 Prozent das Internet-Portal der Bank.
Um ein Jugendkonto zu eröffnen, benötigen Kinder das Einverständnis ihrer Eltern. Diese können in der Regel auch einen wöchentlichen oder monatlichen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen festlegen. Sie müssen außerdem der Nutzung einer Debit-Kreditkarte oder Prepaid-Karte zustimmen und Überweisungen autorisieren. Ratenzahlungen sind mit einem Jugendkonto generell nicht möglich. Eine Kontoüberziehung ist ebenfalls ausgeschlossen, die Gefahr der Verschuldung besteht nicht.
Ab welchem Alter Kinder ein Jugendkonto haben dürfen, hängt von den Eltern und der Bank ab. Viele Banken bieten entsprechende Konten bereits ab einem Alter von elf Jahren an.
Eine Ausnahme bei den Einschränkungen bilden Minderjährige, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, dem die Eltern zugestimmt haben. Diese gelten laut § 113 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als unbeschränkt geschäftsfähig und dürfen selbst ein Jugendkonto eröffnen und ohne Zustimmung der Eltern ihr Gehalt abheben oder überweisen. Eine Berufsausbildung zählt nicht als entsprechendes Arbeitsverhältnis.
In der Regel brauchen unter 18-jährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Eröffnung eines Girokontos. Auch bei getrenntlebenden oder geschiedenen Paaren ist die Zustimmung beider Elternteile nötig. Sie müssen sich im Namen ihres Kindes während der Kontoeröffnung legitimieren. Entsprechend werden folgende Unterlagen benötigt:
Einen guten Überblick über verschiedene Angebote und deren Konditionen bietet ein Girokonto-Vergleich. Nicht nur Filialbanken, sondern auch zahlreiche Direktbanken bieten kostenlose Girokonten mit guten Konditionen an. Viele zahlen darüber hinaus Neukunden eine Prämie. Derzeit liegt das Mindestalter, um über CHECK24 ein Girokonto abzuschließen, bei 18 Jahren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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