Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Postbank auflösen wollen, ist dies jederzeit möglich. Eine feste Fristmüssen Sie bei der Kündigung dabei nicht beachten.
Auch die Postbank selbst ist berechtigt, das Konto zu kündigen. Dafür muss sie sich an eine Kündigungsfrist von zwei Monaten halten. Gleichzeitig sollten Sie wissen, dass die Bank bei gravierendem Fehlverhalten des Kontoinhabers die Möglichkeit hat, fristlos zu kündigen.
Für die Kündigung Ihres Kontovertrags bei der Postbank entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Auflösung eines Girokontos ist grundsätzlich kostenlos und darf nicht mit Gebühren verbunden sein.
Handelt es sich bei Ihrem Konto um ein Gemeinschaftskonto, müssen beide Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben, damit diese wirksam wird.
Bevor Sie Ihr Konto bei der Postbank kündigen, muss Ihr Dispo ausgeglichen sein. Ihr Konto wird nicht gekündigt, wenn es sich im Minus befindet.
Informieren Sie alle Zahlungspartner über Ihre neue Kontoverbindung. Dazu gehören Arbeitgeber, Stromanbieter, Versicherer, Vermieter etc.
Alternativ nutzen Sie den CHECK24 Kontowechselservice. Dieser übernimmt für Sie diese zeitintensive Arbeit.
Terminieren Sie die Kündigung so, dass beide Konten noch zwei Monate parallel laufen. So können Sie sichergehen, dass alle Zahlungspartner über Ihre neue Kontoverbindung Bescheid wissen und es somit nicht zu Rücklastschriften kommt.
Teilen Sie der Postbank Ihre neue Kontoverbindung mit. So kann diese Ihr restliches Guthaben auf Ihr neues Konto überweisen.
Im CHECK24 Girokonto-Vergleich finden Sie eine große Auswahl verschiedener Girokonten.
Um Ihnen die Entscheidung für das passende Konto zu erleichtern, haben die Girokonto-Experten von CHECK24 die Kontonote entwickelt. Diese berücksichtigt zentrale Leistungsmerkmale, Kundenmeinungen sowie die jeweils aktuellen Konditionen zu den Girokonten.
Die Übersicht zeigt die beliebtesten Girokonten. Die Wertung basiert auf der Kombination aus attraktiven Leistungen und der Nachfrage durch bisherige Nutzer.
Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto bei der Postbank führen, ist es möglich dieses zu kündigen, um es in ein normales Girokonto umzuwandeln. Teilen Sie der Bank in einem Kündigungsschreiben mit, dass Sie das Konto künftig als normales Zahlungskonto führen wollen. Dies ist jedoch nur zu empfehlen, wenn Sie den Pfändungsschutz nicht mehr benötigen. Die Bank ist verpflichtet diesem Wunsch mit einer Frist von bis zu vier Geschäftstagen zum Monatsende nachzukommen (§ 850k Abs. 5 ZPO).
Da es bei der Kündigung des Girokontos keine Kündigungsfrist gibt, ist es in der Regel nicht möglich eine übermittelte Kontokündigung zu widerrufen. Ist die Bank kulant, nimmt sie Kündigung zurück, wenn Sie sich zeitnah bei ihr melden. Das Geldinstitut will Sie als Kunden schließlich nicht verlieren. Hat die Bank das Konto bereits geschlossen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, ein neues Konto bei der Bank zu eröffnen.
Nach dem Tod eines Kontoinhabers wird das Konto in der Regel in ein Nachlasskonto umgewandelt. Einen rechtlich festgelegten Zeitpunkt, bis wann dieses Konto bestehen bleiben oder aufgelöst werden muss, gibt es nicht. Wichtig ist, dass Erben oder Angehörige zunächst alle finanziellen Verpflichtungen, die über das Girokonto abgewickelt werden, regeln, kündigen oder abändern. Danach kann das Konto aufgelöst werden. Es gilt keine Kündigungsfrist.
Wenn Sie Ihr Konto gekündigt haben, wird auch der Zugang zum Online-Banking deaktiviert. Dies geschieht in der Regel nicht sofort. Solange das Konto noch aktiv ist, können Sie sich in Ihr Online-Banking einloggen, um beispielsweise Kontoauszüge herunterzuladen.
Kann ich nach der Kündigung noch auf mein Online-Banking zugreifen, um Kontoauszüge herunterzuladen?
Wenn Ihr Girokonto endgültig geschlossen ist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich in Ihr Online Banking einzuloggen. Daher sollten Sie sich vor der Kontoschließung alle wichtigen Dokumente herunterladen. Sie haben nach der Schließung noch die Möglichkeit, die Bank mit der Bitte zu kontaktieren, Ihnen die benötigten Auszüge per Post gegen ein Entgelt zu schicken.
Ist Ihre Kreditkarte an das Girokonto gekoppelt, dann wird die Karte mit der Kontoschließung gekündigt. Dann können Sie eine neue Kreditkarte beantragen. Einige Kreditkarten werden ohne Girokonto ausgegeben und lassen sich separat kündigen und beantragen.
Kein Konto bei der Sparkasse? Lesen Sie auch unseren Ratgeber dazu, wie Sie ein Girokonto bei einer anderen Bank als der Sparkasse auflösen können und welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben.
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